Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk. Bild: fotolia.com - CandyBox-Images
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900 Euro pro Jahr

Berufsbildungsverfahren bislang nur von Unternehmern mit Angestellten finanziert

In die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) zahlt im Wesentlichen jeder Betrieb ein, der Bauleistungen erbringt - von A wie Anlageninstallation bis Z wie Zimmerei.

Die Beiträge dienen unter anderem der Sicherung von Urlaubsansprüchen, der überbetrieblichen Altersversorgung oder tragen zur branchenweiten Finanzierung der Berufsausbildung bei. Für letzteres erhebt die SOKA Bau nun einen neuen Beitrag von Selbstständigen ohne Angestellte und Azubis.

Bis dato wurden nur Unternehmen von der Beitragspflicht erfasst, die Angestellte und/oder Auszubildende beschäftigen. Weil aber auch Unternehmer, die aktuell als "Einzelkämpfer" unterwegs sind, von gut ausgebildeten Fachkräften profitieren, haben die Tarifpartner beschlossen, auch diese an der Finanzierung des Berufsbildungsverfahrens zu beteiligen. Die entsprechenden Regelungen wurden in den "Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe" (VTV) gepackt, der vom Bundesarbeitsministerium per Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 14. Juli 2015 für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgte rückwirkend zum 1. Januar 2015.

SOKA-Bau schreibt betroffene Unternehmen an

Die SOKA-Bau schreibt die Betriebe derzeit an und informiert über diese Neuregelung. Betriebe ohne Angestellte und Azubis werden mit einem jährlichen Festbeitrag von 900 Euro zur Finanzierung herangezogen - jeweils für den Zeitraum von Oktober bis September des Folgejahres. Für den Zeitraum von April bis September 2015 ist ein Beitrag von 450 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum Berufsbildungsverfahren des Baugewerbes stehen auf www.soka-bau.de bereit.

richter-markus-web2023 Marco Kitzing

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