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5.000 Mark pro Ausbildungsplatz für Existenzgründer

Handwerkskammer berät Unternehmer zur Ausbildungsförderung

16. Juli 2001 | Die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr 2001/2002 boomen. Viele potenzielle Ausbildungsbetriebe sind noch unentschlossen und haben vor allem viele Fragen. Antworten bekommen sie bei den Ausbildungsexperten der Handwerkskammer, zum Beispiel zur Ausbildungsförderung.

Mit 5.000 Mark pro Ausbildungsplatz unterstützt der Freistaat kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Beschäftigte, die erstmals ausbilden oder in den vergangenen drei Jahren ihre Existenz gegründet haben. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten gibt es zusätzlich 3.000 Mark pro Ausbildungsplatz in ausgewählten gewerblich-technischen Berufen, der mit einem Mädchen besetzt ist. Antragsschluss ist der 31. Oktober 2001. Förderfähig sind Ausbildungsplätze, die bei Existenzgründern der vergangenen zwei Jahre, bei seit 1990 erstmals ausbildenden Unternehmen oder Betrieben, die im betreffenden Berufsfeld noch nicht ausgebildet haben, geschaffen werden. Jugendliche mit Hochschul- oder Fachhochschulreife werden mit diesem Programm nicht gefördert.

Zu diesem und weiteren Förderprogrammen, zum Beispiel für die Ausbildung im Verbund mit mehreren Betrieben, informieren die Ausbildungsberater der Handwerkskammer zu Leipzig, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig, oder telefonisch unter 0341 2188-346, -360, -361.

Pressemitteilung vom 16. Juli 2001

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

wolter.a--at--hwk-leipzig.de

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Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-157

Fax 0341 2188-25157

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