Ausbildungssituation mit Lehrlingen und Ausbilder. Bild: auremar / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 20213G in der Aus- und Weiterbildung

Die Corona-Infektionsrate in Sachsen ist jüngst wieder deutlich angestiegen. Ab einem Inzidenzwert von 35, der im gesamten Freistaat bereits seit Ende September überschritten wird, sind Besucherinnen und Besucher in Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen verpflichtet, einmal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorzulegen oder einmalig einen Impf-/Genesenennachweis zu erbringen. Von dieser Regelung ist das im Landkreis Leipzig ansässige Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer wie auch das Bildungsgeschehen im Leipziger Haus des Handwerks betroffen.
 

Kursteilnehmer müssen getestet, geimpft oder genesen sein

Personen, die in nächster Zeit einen Kurs im BTZ oder im Haus des Handwerks absolvieren möchten, sollten diesen Umstand berücksichtigen, damit ein reibungsloser und sicherer Bildungsbetrieb sichergestellt werden kann. Im BTZ kann Ausnahmefällen ein COVID-19-Antigen-Schnelltest direkt vor Ort durchgeführt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die den 3-G-Regeln nicht nachkommen, kein Aufenthalt in den Kammereinrichtungen ermöglicht werden kann.
 

Bleiben Sie gesund!

Ihre Handwerkskammer zu Leipzig

Lehrlinge informieren!

Ausbildungsbetriebe werden gebeten, ihre Lehrlinge darüber zu informieren, dass am ersten Tag eines Lehrgangs der "Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung" der Impf-/ Genesenenstatus oder ein Negativtest notwendig ist. Der Test kann alternativ vor Ort am ersten Lehrgangstag durchgeführt werden.
 

Sonderfall: Berufsnachwuchs unter 18

Dabei ist zu beachten, dass Lehrlinge, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen benötigen, damit ein COVID-19-Antigen-Schnelltests durchgeführt werden kann. Das erforderliche Formular steht zum Download bereit und sollte ausgefüllt am ersten Lehrgangstag mitgebracht werden.

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