Grenze, Deutschland, EU, Europäische Union, Schlagbaum. Bild: bluedesign / stock.adobe.com
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25. Februar 2020 / Neuerungen bei grenzüberschreitenden Leistungen

Archivbeitrag | Newsletter 2020

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Das ist einer der Grundsätze der neuen Entsenderichtlinie, die die meisten EU-Mitgliedsstaaten zum 31. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt haben. Neben weiterhin bestehenden Meldepflichten müssen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ins EU-Ausland entsenden, künftig nicht nur den in dem jeweiligen Land gültigen Mindestlohn einhalten, sondern unter Umständen auch alle Lohnbestandteile nach den für die Branchen gültigen Tarifverträgen. Neu ist zudem die Begrenzung der Entsendedauer auf zwölf Monate.

Relevant sind die Neuerungen allerdings nicht nur für Betriebe, die ihre Mitarbeiter zur Auftragsabwicklung in andere EU-Länder entsenden. Auch für Betriebe, die zu Auftragsabwicklung in Deutschland Subunternehmer aus den Nachbarländern einsetzen, sind die Änderungen des deutschen Arbeitnehmerentsendegesetzes von Bedeutung, da sie als Auftraggeber zum Teil für die Einhaltung der Vorschriften haften.

Das Online-Seminar geht daher in den Themenblöcken "Dienstleistungsimport - Beauftragung von EU-Sub-Unternehmern" und "Dienstleistungsexport - Wie entsenden Sie richtig?" auf die wichtigsten Änderungen ein.

Anmeldung bis zum 23. Februar 2021

Um Anmeldung wird bis zu 23. Februar 2021 gebeten. Zur Teilnahme werden keine besonderen technischen Voraussetzungen, außer einer stabilen Internetverbindung und einer aktuellen Version des jeweiligen Browsers, benötigt. Alle Teilnehmer erhalten kurz vor Beginn des Webinars sämtliche Zugangsdaten zur Videokonferenz-Software GoToMeeting. Ansprechpartnerin ist Antje Barthauer.

Anmeldung


Termin
25. Februar 2020 | 13.30 bis 16 Uhr




barthauer-antje-web2023-2 Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

barthauer.a--at--hwk-leipzig.de