22. Januar 2020 / Urheberrecht für Fotografen
Archivbeitrag | Newsletter 2020
Als Kreativschaffender hat man sich sicherlich schon oft die Frage gestellt: Wie viel ist mein Werk wert und wie kann ich Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen geltend machen ?
Fotografen verdienen ihre Honorare schließlich nicht allein durch ihre Shootings, sondern sie sind auch Händler ihrer eigenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Diese Rechte haben einen Wert, welcher in Normalfall mit dem Honorar / der Lizenzgebühr vergütet wird. Wenn ein Werk ohne Einwilligung des Fotografen genutzt wurde, wird ein deutlich höheres Honorar fällig, um Schadenersatz zu leisten
Anmeldung bis zum 18. Januar 2021
Im kostenfreien Online-Seminar am 22. Januar 2021 von 10 bis zirka 11.30 Uhr erläutern wir speziell für Fotografen die Grundlagen des Urheberrechts, welche Inhalte eine Lizenzvereinbarung haben sollte, welche Ansprüche dem Kreativen im Falle von Content-Klau durch Dritte zustehen und wie sich die Höhe des Schadenersatzes in diesen Fällen berechnet.
Dr. Jonas Kahl, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht führt in das Thema ein und gibt Tipps und Hinweise für einen angemessenen Umgang mit Lizenzrechten. Außerdem bietet sich den Teilnehmern die Gelegenheit, eigene Erfahrungen und Problemkonstellationen einzubringen.
Um Anmeldung wird bis zu 18. Januar 2021 gebeten. Zur Teilnahme werden keine besonderen technischen Voraussetzungen, außer einer stabilen Internetverbindung und einer aktuellen Version des jeweiligen Browsers, benötigt. Es wird jedoch empfohlen, sich im Vorfeld die Adobe Connect App zu installieren und mit einem Headset zu arbeiten. Alle Teilnehmer erhalten kurz vor Beginn des Webinars sämtliche Zugangsdaten. Ansprechpartnerin für das Seminar ist Anett Fritzsche.