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Ingo Bartussek / fotolia.com

13. Juni 2017 / Arbeitsvertragsgestaltung via Internet: Welche Gefahren lauern auf Unternehmer?

Archivbeitrag | Newsletter 2017

Vom billigen Jakob zur teuren Angelegenheit

 
Von Prof. Dr. Burkhard Boemke

Wissen stand noch nie so vielen Menschen auf so einfache Art und Weise zur Verfügung wie heutzutage - dank dem Internet. Wieso sollte also für Wissen bezahlt werden, dass man sich am eigenen Schreibtisch oder sogar zu Hause umsonst aneignen kann? Gerade  für klein- und mittelständischen Unternehmen wäre es lukrativ, die Arbeitsvertragsgestaltung über die Eigenrecherche im Internet vorzunehmen. Dies scheint im ersten Moment unschlagbar praktisch und günstig, weil auch kostenfrei.

Wie auch sonst greift aber diese Betrachtung zu kurz, weil sie insbesondere Folgekosten und Haftungsverantwortlichkeiten nicht berücksichtigt. Die im Internet kursierenden Informationen sind nämlich weder inhaltlich oder fachlich geprüft noch wird eine Haftung für Fehlinformationen übernommen.

So finden sich beispielsweise in Zusammenhang mit  Vertragsausschlussklauseln weiterhin Musterformulierungen im Internet, die an die "schriftliche Geltendmachung" des Anspruchs anknüpfen. Dies ist seit Oktober 2016 ein Knock-out-Kriterium, weil nach § 309 Nr. 13 BGB ab diesem Zeitpunkt keine strengere Form als die Textform vereinbart werden darf. 

Verlangt ein Arbeitgeber in seinem Musterarbeitsvertrag gleichwohl weiterhin zur Wahrung einer Ausschlussfrist die "schriftliche Geltendmachung", ist dies für den Arbeitnehmer nicht verbindlich; für diesen gilt nur die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Als Arbeitgeber müssen Sie sich hingegen an einer entsprechenden Vereinbarung festhalten lassen. Der billige Jakob kann hier zum teuren Vergnügen werden.

 

12. Leipziger Arbeitsrechtsforum thematisiert die Probleme der "Arbeitsvertragsgestaltung via Internet"

Die "schriftliche Geltendmachung" (siehe oben) und andere Fallstricke bei der Verwendung von Musterverträgen und anderen Informationen aus de Internet sind Thema des zwölften Leipziger Arbeitsrechtsforums am 13. Juni 2017. 

Prof. Dr. Burkhardt Boemke, Universitätsprofessor und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht wird der Thematik auf den Grund gehen und konkrete Formulierungshinweise für Verträge geben. Darüber hinaus stehen diverse arbeitsrechtliche Entscheidungen und Trends in der Rechtsprechung im Fokus eines Beitrages von Olaf Suckert, Richter am Arbeitsgericht Leipzig.

Wie in jedem Jahr können Unternehmern und Rechtsspezialisten beim Forum gemeinsam über Rechtsfragen diskutieren und praktische Erfahrungen austauschen.

Das Arbeitsrechtsforum wird von der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer zu Leipzig, in Kooperation mit dem Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Leipzig organisiert. 





Anmeldung

(über www.leipzig.ihk.de)

 
Termin und Ort

13. Juni 2017 | 17 Uhr
IHK zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig





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