Umstellung auf SEPA. Bild: pixelio.de - Thorben Wengert
Thorben Wengert / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 201312. Februar 2013 / ELStAM + SEPA: Was muss bei der Umstellung beachtet werden?

Elektronische Lohnsteuerkarte und einheitlicher europäischer Zahlungsverkehr

Sowohl die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) als auch die Einführung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single European Payments Area – SEPA) versprechen für Betriebe eine Ersparnis an Zeit- und Verwaltungsressourcen.

Welche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten kommen auf Betriebe zu?

In einer Informationsveranstaltung am 12. Februar wird Handwerksunternehmern gezeigt, was sie beachten müssen, um sich auf die neuen Verfahren und die damit einhergehenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten einzustellen. Referent André Hübel von der DATEV eG steht im Congress Center Leipzig außerdem für individuelle Unternehmerfragen zur Verfügung.

Termin und Ort
12. Februar 2013 | 16 Uhr
Congress Center Leipzig
Messe-Allee 1 | 04356 Leipzig

Ansprechpartnerin für die Veranstaltung ist Anett Fritzsche.

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Anett Fritzsche

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