Hochwasser, Wasserschaden, Mauer, Wand
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Archivbeitrag | Newsletter 20131. und 2. August 2013 / Infoveranstaltungen zur "Richtlinie Hochwasserschäden 2013"

Seit Mitte Juli bietet die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) in Zusammenarbeit mit verschiedenen regionalen Partnern – unter anderem der Handwerkskammer zu Leipzig – in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten Sachsens Beratungstage zur Beseitigung der Schäden an.

Information zu Aufbauhilfen und Antragsverfahren

Unternehmen, aber auch Privatpersonen können sich vor Ort über aktuelle Fördermöglichkeiten, die sächsische "Richtlinie Hochwasserschäden 2013" und die damit verbundenen Aufbauhilfen für Unternehmen und das zugehörige Antragsverfahren informieren. Ebenfalls besteht die Möglichkeit konkrete Fragen mit den Ansprechpartnern vor Ort zu klären.

Im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer zu Leipzig finden die nächsten Beratungstage am 1. August im nordsächsischen Belgern und in Zschepplin sowie am 2. August in Bennewitz im Landkreis Leipzig statt.

Termine und Veranstaltungsorte

1. August 2013
10 bis 12 Uhr
 1. August 2013
15 bis 17 Uhr
2. August 2013
10 Uhr bis 12 Uhr

Bürgersaal Belgern
Markt 10
04874 Belgern

Gaststätte "Wolkwitz"
Alte Dorfstraße 2
04838 Zschepplin (Ortsteil Glaucha)

Jugendhaus
der Gemeinde Bennewitz
Dorfstraße 29
04828 Bennewitz

Ansprechpartnerin: Andrea Mücke

Ansprechpartnerin: Andrea Mücke

Ansprechpartnerin: Siegrun Schwemmer

 
Hintergrund "Richtlinie Hochwasserschäden 2013"

Über die Richtlinie Hochwasserschäden 2013 der sächsischen Staatsregierung soll der Wiederaufbau der vom Hochwasser beschädigten Infrastruktur gefördert werden. Grundlage hierfür ist der nationale Aufbauhilfefonds, der vom Bund und allen Ländern gespeist wird und acht Milliarden Euro umfasst.

Die sächsische Regelung sieht vor, dass Privatpersonen in der Regel bis zu 50 Prozent der Gebäudeschäden ersetzt bekommen. Zuschüsse in der Höhe soll es auch zur Beseitigung von Schäden geben, die die Flut an Gewerberäumen angerichtet hat.

Der Zuschuss für die Beseitigung von Unternehmensschäden beträgt 50 Prozent des entstandenen Schadens bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro, in Härtefällen bis 200.000 Euro. Detaillierte Informationen zur Richtlinie gibt es unter www.sab.sachsen.de oder bei den Beratungstagen.

ansprechpartnerin

Andrea Mücke

Betriebsberaterin

Kirchplatz 1

04758 Oschatz

Tel. 03435 987649

Fax 03435 987650

muecke.a--at--hwk-leipzig.de