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Haushalt und Finanzen

Wirtschaftsplan für das Jahr 2024

Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat in ihrer Sitzung am 29. November 2023 den Wirtschaftsplan 2024 beschlossen.. Der Wirtschaftsplan wird

1. im Erfolgsplan

  • mit der Summe der Erträge aus laufender Kammertätigkeit in Höhe von 22.217.500 Euro,
  • mit der Summe der Aufwendungen für laufende Kammertätigkeit in Höhe von 22.703.600 Euro,
  • mit der Summe der Finanzerträge in Höhe von 106.500 Euro,
  • mit dem Saldo der Rücklagenveränderung bis zu 569.300 Euro und

2. im Finanzplan

  • mit der Summe der Investitionseinzahlungen in Höhe von 1.472.100 Euro,
  • mit der Summe der Investitionsauszahlungen in Höhe von 2.785.700 Euro

festgestellt. Zur Durchführung des Wirtschaftsplanes wird die Geschäftsführung ermächtigt, Entnahmen aus

  • der Investitionsrücklage für den Erwerb weiterer eigenfinanzierter Investitionen im Bildungszentrum und Haus des Handwerks bis zu einer Höhe von 210.000 Euro,
  • aus der Nutzungsgebundenen Rücklage in Höhe der jährlichen Gebäudeabschreibung für das Haus des Handwerks 271.400 Euro,
  • aus der Betriebsmittelrücklage zur Absicherung der Geschäftsfähigkeit bis zum Zahlungseingang der Hauptveranlagung in Höhe von 3.000.000 Euro,
  • aus der Instandhaltungsrücklage für geplante Instandhaltungsmaßnahmen und Umbauten im Haus des Handwerks und im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 299.600 Euro,
  • aus der zweckgebundenen Rücklage für die „8. Ersatz- und Ergänzungsausstattung“ im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 50.000 Euro,
  • aus der zweckgebundenen Rücklage für die „10. Ersatz- und Ergänzungsausstattung“ im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 128.000 Euro,
  • aus der zweckgebundenen Rücklage „Digitalisierung der Verwaltung“ bis zu einer Höhe von 195.900 Euro

vorzunehmen.

Zur finanziellen Sicherstellung eigenfinanzierter Investitionen erfolgt eine weitere Zuführung

  • in die Rücklage für die „8. EEA Modernisierung Heizungs- und Warmwassersystem BTZ" in Höhe von 271.400 Euro,
  • in die Investitionsrücklage in Höhe von 100.000 Euro,
  • in die zweckgebundene Rücklage für die „12. Ersatz- und Ergänzungsausstattung“ im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 214.100 Euro,
  • in die Betriebsmittelrücklage in Höhe von 3.000.000 Euro.

Der Wirtschaftsplan wurde gemäß § 106 Absatz 2 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 4 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2022, durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 20. Dezember 2023, Az. 18-4123/22/13-2023/71842 genehmigt.



 
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Ulf Kühlewind

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