Plan, Pläne, Tastatur, Ausschreibung, Vergabe, Stift. Bild: johannesspreter / stock.adobe.com
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Öffentliches Auftragswesen

Für die dauerhaft erfolgreiche Sicherung Ihres Unternehmensfortbestands, ist ein gut organisiertes System der Auftragsbeschaffung unabdingbar. Es ist unmittelbar mit den Marketingaktivitäten und -überlegungen des Betriebs verbunden. Mit einer genauen Analyse der Marktsituation und einer Einschätzung der Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen kann ein System der Auftragsbeschaffung geschaffen werden. Um ein solches System aufbauen zu können, sollten unter anderem folgende Punkte Einfluss in die Entwicklung Ihrer Strategie der Auftragsgewinnung finden:

  • Analyse der Akquisitionserfolge und -misserfolge,
  • Analyse des Marktes Ihrer Branche,
  • Grundsätze Ihres Marketingmanagements,
  • Analyse der eigenen Dienstleistung / des eigenen Produkts,
  • Konkurrenzanalyse,
  • Analyse der Kunden und ihrer Anforderungen,
  • SWOT-Analyse: Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken,
  • Positionierung des Betriebes,
  • Produktpolitik,
  • Akquisitionsstrategien,
  • Medien, Kommunikationsverhalten,
  • Telefonakquisition,
  • Akquisitionsgespräche,
  • Kundenbetreuung und andere.

Neben der Auftragsbeschaffung im privaten oder gewerblichen Sektor kann auch die Öffentliche Hand ein wichtiger Auftraggeber für Ihren Betrieb sein. Jedes Jahr kaufen öffentliche Auftraggeber, das heißt Behörden, staatliche, halbstaatliche, kommunale oder sonstige öffentliche Betriebe und Einrichtungen, Waren und Dienstleistungen im Werte von Hunderten von Milliarden Euro.

Um den wirtschaftlich günstigsten und zuverlässigsten Lieferanten zu finden, müssen grundsätzlich alle Aufträge öffentlich ausgeschrieben werden, das heißt die Aufträge werden veröffentlicht und eingehende Angebote miteinander verglichen. Bei der Abwicklung und Vergabe greifen die öffentlichen Auftraggeber eines Auftrages auf bewährte Vergabevorschriften – die sogenannten Verdingungsordnungen – zurück. Vor einer Bewertung werden die abgegebenen Angebote auf formale Übereinstimmung mit den in der Ausschreibung genannten Kriterien überprüft.

Vor einer Bewertung werden die abgegebenen Angebote auf formale Übereinstimmung mit den in der Ausschreibung genannten Kriterien überprüft. Das heißt, es wird überprüft, ob die angebotene Dienstleistung oder das Produkt mit den in der Ausschreibung geforderten Bedingungen exakt übereinstimmt. Schon bei geringen Abweichungen zwischen der ausgeschriebenen und der angebotenen Leistung kann das Angebot aufgrund formaler Kriterien aus der Wertung herausfallen.

Bei dem Vergleich der Angebote erhält das wirtschaftlichste den Zuschlag. Entscheidend sind dabei Preis und Qualität des Angebots. Vorrangige Kriterien zur Beurteilung des Bieters sind dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Durch Bundes- und Landesgesetze kann dieser Kriterienkatalog erweitert werden. Die genannten Punkte stellen nur eine Auswahl wichtiger Faktoren dar und sollen bei den Überlegungen eine Hilfe darstellen. Ausführliche Beratung zur öffentlichen Auftragsvergabe erhalten Sie in der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. oder beim Sächsischen Ausschreibungsdienst.

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Berit Hennig

Beraterin Messen / Öffentliche Aufträge / Rechtsaufsicht

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-305

Fax 0341 2188-25305

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Stefan Lorenz

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