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FAQs - Häufig gestellte Fragen

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Leistungen für ihre Mitglieder erbringt. Die Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.
Der Bezirk der Handwerkskammer zu Leipzig umfaßt die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie die Stadt Leipzig.
Die Handwerkskammer vertritt circa 12.100 Betriebe mit 90.000 Beschäftigten, davon 3.500 Lehrlingen, und einem jährlichen Umsatzvolumen von vier Milliarden Euro.
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbstständig eine sogenannte nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Absatz 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.
 


Unter einem zulassungspflichtigen Handwerk versteht man Gewerbe, zu deren selbstständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist. Diese Berufe sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.
Eine Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk erhält auch, wer eine Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden und in dem Beruf sechs Jahre gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Stellung. Das ist in § 7b der Handwerksordnung geregelt.
Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis, wie den Meisterbrief, selbstständig betrieben werden. In diesen Berufen kann jedoch ein Meisterbrief erworben werden. Die zulassungsfreien Handwerksberufe sind in der Anlage B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgeführt.
Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden können. Diese Berufe sind in der Anlage B, Abschnitt 2 der Handwerksordnung aufgelistet.
Nicht wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks sind insbesondere solche, die in bis zu drei Monaten erlernt werden können oder die für das betreffende Handwerk nebensächlich sind. Diese nicht-wesentlichen Tätigkeiten eines Handwerks, die selbstständig ohne Qualifikationsnachweis erbracht werden können, sind im § 1, Absatz 2 der Handwerksordnung geregelt.
 


Das zentrale Organ der Handwerkskammer ist die Vollversammlung, die aus 36 Mitgliedern besteht. 24 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbstständigen und zwölf die Arbeitnehmer. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und sechs weiteren Mitgliedern besteht. Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung, aber auch in zahlreichen Ausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.
Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung. Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.
Das Leistungsspektrum der Handwerkskammer gliedert sich in drei große Bereiche: die hoheitlichen Aufgaben, die politische Interessenvertretung und die Dienstleistungen für die Mitglieder.
 


Hoheitliche Aufgaben werden der Handwerkskammer vom Staat zur Erfüllung übertragen und von ihr wirtschaftlich, effektiv und im Sinne des Handwerks erbracht. Diese Selbstverwaltung hoheitlicher Aufgaben ist deshalb ein Beispiel für die erfolgreiche Einbeziehung der Wirtschaft in die Erfüllung öffentlicher Pflichten und damit auch für eine effiziente Entbürokratisierung.
Dazu gehören vor allem die Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses des handwerksähnlichen Gewerbes, die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, die Führung der Lehrlingsrolle und die organisatorische Durchführung von Prüfungen, die Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden sowie die Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.
Die Handwerkskammer setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden. Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten. Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, zum Beispiel bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach.
Die Handwerkskammer wirkt an Gesetzesinitiativen mit, nimmt zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung, macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden, führt Wirtschaftsbeobachtung durch und erstellt daraus Statistiken und Konjunkturberichte und führt eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk durch.
Die Handwerkskammer erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder schwerpunktmäßig in den beiden Bereichen individuelle Betriebsberatungen sowie Aus- und Weiterbildung: Das breit gefächerte Beratungsspektrum umfasst die Bereiche

  • Unternehmensführung,
  • Außenwirtschaft,
  • Arbeits- und Sozialrecht,
  • Handwerksrecht,
  • Technologie und Innovation,
  • Umweltschutz,
  • Denkmalpflege,
  • Formgebung,
  • Aus- und Weiterbildung.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter Aus- und Weiterbildung sowie Existenzgründung und Betriebsführung.

Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer beinhalten die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebwirtschaft über Technik und EDV bis zu Sprachen und Marketing sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.
Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer kostenlos. Für die Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.