Geldstück. Bild: pixabay.com - moritz320
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Förderprogramme

Die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Sachsen und einige Städte und Gemeinden unterstützen Handwerksunternehmen auf verschiedene Art und Weisen bei ihren Unternehmungen. Die häufigsten Unterstützungen sind:

  • Beratungen und Informationen (Wissen),
  • Fördermittel (Geld),
  • Bürgschaften (Sicherheit),

Fördermittel können entweder als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt werden, bedeutet "geschenktes Geld" oder in Form eines sehr zinsgünstigen Darlehens. Fördermittel gibt es für viele Bereiche. Die häufigsten Förderbereiche sind:

  • Investitionen,
  • Existenzgründung,
  • Forschung und Entwicklung (F&E),
  • Absatz- und Exportförderung (Präsentationen im Ausland),
  • Umwelt,
  • Energie,
  • Aus- und Fortbildung.

Eine Übersicht über die Vielzahl der Fördermittel bieten die Fördermitteldatenbanken des Freistaat Sachsens unter www.foerderung.sachsen.de sowie die des Bundes unter www.foerderdatenbank.de.

Fördermittel müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden und die zuständigen Stellen erstellen – wenn alles passt – einen Bewilligungsbescheid.

Für die Bewilligung der Fördermittel sind immer Voraussetzungen zu erfüllen. Besonders wichtig sind:

  • entsprechende Qualifikation des Antragstellers / der Antragstellerin,
  • rechtzeitige Antragstellung,
  • Eigenmittel,
  • Verwendung der Fördermittel nur für den festgelegten Zweck.

Wichtig: Nicht mit einer Maßnahme beginnen bevor ein Bewilligungsbescheid vorliegt.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht im Regelfall nicht. Für bestimmte Programme sind weitere Voraussetzungen und Kriterien zu erfüllen, zum Beispiel der Standort des Betriebes, die Branchenzugehörigkeit, die Höhe der Investitionen oder der Erhalt beziehungsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen.

ansprechpartnerin

Andrea Mücke

Betriebsberaterin

Kirchplatz 1

04758 Oschatz

Tel. 03435 987649

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Katrin Schadwinkel

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Dresdner Straße 11/13

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