Gebühren und Kosten der Meisterprüfung
Stand: 1. April 2012
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer zu Leipzig zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung. Die Prüfungsgebühr ist ein Verwaltungsgrundbetrag. In den Prüfungsgebühren sind die Kosten für Material-, Raum-, Werkstatt- und/oder Maschinennutzung sowie sonstige Auslagen nicht enthalten. Diese werden kostendeckend für die jeweilige Prüfung erhoben. Die Kosten für zur Prüfung mitzubringendes Material, Werkzeuge und ähnliches sind darin nicht enthalten.
| Meisterprüfung Teil I | Praktische Prüfung | 365 Euro* |
| Meisterprüfung Teil II | Fachtheoretische Prüfung | 290 Euro |
| Meisterprüfung Teil III | Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung | 125 Euro |
| Meisterprüfung Teil IV | Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung | 140 Euro |
* zuzüglich berufsbezogener Mehraufwendungen und sonstiger Auslagen
Bei Ablegung aller vier Teile der Meisterprüfung vor Meisterprüfungsausschüssen der Handwerkskammer zu Leipzig beträgt die Prüfungsgebühr insgesamt 825 Euro.
Rücktritt von der Meisterprüfung
Wird der Prüfling nicht zugelassen oder tritt er nach der Anmeldung, aber vor Beginn der Prüfung zurück, so werden von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten und Vorbereitungsarbeiten des Prüfungsausschusses einbehalten oder erhoben:
- 20 Prozent, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder der Rücktritt spätestens bis eine Woche vor dem Prüfungstermin (eingangsbefristet) schriftlich erklärt wurde;
- 100 Prozent, wenn kein wichtiger Grund vorliegt und der Rücktritt nicht bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (eingangsbefristet) schriftlich erklärt wurde oder die Prüfung nicht angetreten wird.
Betrifft der Rücktritt oder die Nichtteilnahme eine Prüfung, für die Kosten für berufsbezogene Werkstattaufwendungen / Raumnutzungsgebühren zusätzlich zur Grundgebühr zu erheben sind, so werden diese für den reservierten Prüfungsplatz kostendeckend erhoben.
Befreiung von Prüfungsteilen
Ist der Prüfling von einem oder mehreren Prüfungsfächern, Handlungsfeldern oder ähnlichen in sich abgeschlossene Prüfungsbereichen einer Prüfung befreit, so wird die für diese Prüfung geregelte Gesamtgebühr auf 60 Prozent ermäßigt, wenn höchstens 50 Prozent der Prüfungsfächer, Handlungsfelder oder ähnliche in sich abgeschlossene Prüfungsbereiche zu absolvieren sind. Sind mehr als 50 Prozent der Prüfungsfächer, Handlungsfelder oder ähnliche in sich abgeschlossene Prüfungsbereiche zu absolvieren, so wird die Gesamtgebühr nicht ermäßigt. Dies gilt auch für die Gebühren bei Wiederholungsprüfungen.
Weitere Gebühren
- Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung: 20 Euro,
- Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung gemäß § 49 Absatz 4 HwO: 36 Euro,
- Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen und Prüfungsfächern nach § 46 Absatz 3 HwO durch den Meisterprüfungsausschuss: bis 102 Euro,
- Genehmigung zur Ablegung der Meisterprüfung oder einzelner Prüfungsteile vor einem örtlich nicht zuständigen Meisterprüfungsausschuss: 33 Euro,
- Ausfertigung eines Meisterbriefes in künstlerischer Form: 20 Euro,
- Ausfertigung eines Meisterbriefes in einfacher Form: 10 Euro,
- Ausfertigung einer Zweitschrift des Meisterprüfungszeugnisses: 18 Euro.
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