Geldstück / 2-Euro-Münze. Bild: Thomas Jahn / stock.adobe.com
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Gebühren und Kosten für Fortbildungsprüfungen

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer zu Leipzig. Die Prüfungsgebühr ist ein Verwaltungsgrundbetrag. In den Prüfungsgebühren sind die Kosten für Material-, Raum-, Werkstatt- und/oder Maschinennutzung sowie sonstige Auslagen nicht enthalten.

Bei Wiederholungsprüfungen sind Prüfungsgebühren erneut zu entrichten. Werden nur einzelne Teile der Prüfung beziehungsweise einzelne Prüfungsfächer wiederholt, so ermäßigt sich die Gebühr entsprechend.
 

Rücktritt von der Fortbildungsprüfung

Wird der Prüfling nicht zugelassen oder tritt er nach der Anmeldung, aber vor Beginn der Prüfung zurück, so werden von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten und Vorbereitungsarbeiten des Prüfungsausschusses einbehalten oder erhoben:

  • 20 Prozent, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder der Rücktritt spätestens bis eine Woche vor dem Prüfungstermin (eingangsbefristet) schriftlich erklärt wurde;
  • 100 Prozent, wenn kein wichtiger Grund vorliegt und der Rücktritt nicht bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (eingangsbefristet) schriftlich erklärt wurde oder die Prüfung nicht angetreten wird.

Betrifft der Rücktritt oder die Nichtteilnahme eine Prüfung, für die Kosten für berufsbezogene Werkstattaufwendungen/Raumnutzungsgebühren zusätzlich zur Grundgebühr zu erheben sind, so werden diese für den reservierten Prüfungsplatz kostendeckend erhoben.
 

Befreiung von Prüfungsteilen

Ist der Prüfling von einem oder mehreren Prüfungsfächern, Handlungsfeldern oder ähnlichen in sich abgeschlossene Prüfungsbereichen einer Prüfung befreit, so wird die für diese Prüfung geregelte Gesamtgebühr auf 60 Prozent ermäßigt, wenn höchstens 50 Prozent der Prüfungsfächer, Handlungsfelder oder ähnliche in sich abgeschlossene Prüfungsbereiche zu absolvieren sind. Sind mehr als 50 Prozent der Prüfungsfächer, Handlungsfelder oder ähnliche in sich abgeschlossene Prüfungsbereiche zu absolvieren, so wird die Gesamtgebühr nicht ermäßigt. Dies gilt auch für die Gebühren bei Wiederholungsprüfungen.
 

Weitere Gebühren

  • Entscheidung über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung durch den Prüfungsausschuss: 30 Euro
  • Ausfertigung einer Zweitschrift des Fortbildungsprüfungszeugnisses: 40 Euro
  • Genehmigung zur Ablegung der Prüfung oder einzelner Prüfungsteile vor einem örtlich nicht zuständigen Fortbildungsprüfungsausschuss: 33 Euro
  • Ausfertigung einer Schmuckurkunde über das Bestehen einer Fortbildungsprüfung: 50 Euro
  • Ausfertigung einer einfachen Urkunde (A4) über das Bestehen einer Fortbildungsprüfung: 25 Euro
  • Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 42c Absatz 2 HwO durch den Fortbildungsprüfungsausschuss: bis 102 Euro
  • Einsichtnahme bei Beantragung nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder unentschuldigter Nichtteilnahme: 35 Euro


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Christiane Hoffmann

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

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04451 Borsdorf

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