Satzung
Die Satzung der Handwerkskammer wird von der Vollversammlung erlassen und durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit genehmigt.
Sie legt die Aufgaben der Handwerkskammer zu Leipzig und deren Gremien fest und enthält die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Kammerarbeit.
Seite aktualisiert am 04. September 2012, online seit 26. März 2009
Seite empfehlen
- Ausbildung
- Wege ins Handwerk
- Für Lehrlinge
- Für Ausbildungsbetriebe
- Ausländische Bildungsabschlüsse
- Projekte
- Bildungszentren
- Weiterbildung
- Weiterbildungsberatung
- Der Weg zum Meister
- Weiterbildungskurse
- Förderung
- Meisterprüfung
- Fortbildungsprüfungen
- Projekte
- Bildungszentren
- Beratung
- Ausbildung
- Ausländische Bildungsabschlüsse
- Außenwirtschaft
- Beratungstage
- Betriebswirtschaft
- Denkmalpflege
- Existenzgründung
- Fachkräftebörse
- Innovation und Technologie
- Internet und Neue Medien
- Messen
- Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
- Recht
- Standortfragen
- Technik
- Umwelt und Energie
- Weiterbildung
- Handwerk regional
- Das Handwerk
- Daten, Zahlen, Fakten
- Fachkräftebörse
- Handwerksorganisation
- Konjunktur
- Standortfragen


906 kB)