Handwerksordnung
Die Handwerksordnung (Stand: 2009) ist ein Bundesgesetz und gilt in der ganzen Bundesrepublik als Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Sie bildet die Basis, auf der sich die handwerkliche Leistungsfähigkeit im Wettbewerb beweisen kann. Aktuell besteht die Handwerksordnung aus fünf Teilen und mehreren Anlagen.
Die fünf Teile der Handwerksordnung
1. Teil: Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
2. Teil: Berufsbildung im Handwerk
3. Teil: Meisterprüfung, Meistertitel
4. Teil: Organisation des Handwerks
5. Teil: Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlagen zur Handwerksordnung
- Anlage A (Verzeichnis der 41 Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können)
- Anlage B1 (ist das Verzeichnis der 53 Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können)
- Anlage B2 (ist das Verzeichnis der Gewerbe, die als handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können)
- Anlage C (Wahlordnung)
- Anlage D (Daten, die in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis und in die Lehrlingsrolle eingetragen werden)
Seite aktualisiert am 03. Juni 2012, online seit 26. März 2009
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