Gebührenordnung - Die rechtliche Basis für die Erhebung von Gebühren
Selbstverwaltung bedeutet nicht nur, dass das Handwerk seine Belange selbst regelt, sondern auch dass die Handwerksbetriebe die dafür notwendigen Einrichtungen selbst finanzieren. Die Finanzierung der Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge und Gebühren.
Die Gebührenordnung wird von der Vollversammlung, dem Parlament des Handwerks, beschlossen. Sie bestimmt für welche Amtshandlungen und Tätigkeiten Gebühren erhoben werden. Außerdem enthält sie grundsätzliche Bestimmungen über die Festsetzung, Bemessung und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen. Daneben regelt sie die Stundung, Niederschlagung und den Erlass der Gebühren.
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Seite aktualisiert am 05. Juni 2012, online seit 26. März 2009
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