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Einstiegsqualifizierung für Jugendliche

Die Einstiegsqualifizierung mit Zertifikat der Handwerkskammer zu Leipzig ist eine Initiative des Handwerks im Rahmen des nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs.
 

Perspektiven für den Nachwuchs

Die Einstiegsqualifizierung erleichtert den Weg in eine geregelte Ausbildung. Jugendliche, die am 30. September des laufenden Jahres noch keine Lehrstelle gefunden haben, erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.
 

Eine gute Investition für den Betrieb

Auch die Handwerksbetriebe profitieren von der Einstiegsqualifikation: Unternehmer können potenziellen Nachwuchs erst einmal kennen lernen und sehen mehr als Schulzeugnisse aussagen. Die Jugendlichen können zeigen, was in ihnen steckt.

So funktioniert die Einstiegsqualifizierung in der Praxis

  • Qualifizierungsbausteine: Die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichen vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung hat die Handwerksorganisation mehr als 60 Qualifizierungsbausteine entwickelt (siehe Übersicht). Weitere 40 Bausteine sind in der Planung. Betriebe, die zum Beispiel aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Anforderungen erfüllen um auszubilden, können sich ebenfalls an der Einstiegsqualifizierung beteiligen.
     
  • Flexible Laufzeit: Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrags kann zwischen sechs und zwölf Monaten betragen. Dabei können verschiedene Qualifizierungsbausteine miteinander kombiniert werden. Idealerweise sollte die Einstiegsqualifizierung so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Im Einzelfall kann auf Antrag des Betriebes die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung angerechnet werden.
     
  • Vergütung wird erstattet: Die örtlich zuständige Agentur für Arbeit erstattet auf Antrag des Arbeitgebers monatlich nachträglich die Vergütung bis maximal 262 Euro und den pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
     
  • Abschluss mit Zertifikat: In einem betrieblichen Praxistest oder einem ähnlichen Verfahren können die Teilnehmer das neu erworbene Wissen und Können unter Beweis stellen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten sie ein Zeugnis des Betriebes und ein Zertifikat der Handwerkskammer.
     
  • Zuschuss für Fahrtkosten: Seit dem 1. August 2020 bezuschussen die Agenturen für Arbeit auch die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Firma

Zu allen Fragen der Einstiegsqualifizierung beraten die Ausbildungsberater der Handwerkskammer zu Leipzig.

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Karen Neugebauer

Beraterin Ausbildung

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-360

Fax 0341 2188-25360

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Olaf Blümel

Berater Ausbildung

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Mathias Churs

Projekt "Passgenaue Besetzung"

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