Beratung in technischen Fragen
Gesetze und Verordnungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, technische Fragen bei Investitionsentscheidungen sowie die Anwendung von technischen Standards können Probleme bereiten, die der Handwerksbetrieb meistens mit eigenen Mitteln nicht mehr bewältigen kann. Hier hilft die technische Beratungsstelle, oftmals vor Ort, bei der Bewältigung technischer Fragen.
Handwerksbetriebe erhalten unter anderem Hilfestellung bei Fragen zu
- gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (Normen), zum Beispiel CE-Kennzeichnung, Arbeitsstättenverordnung, Baurecht, Baunutzungsverordnung, Immissionsschutz usw.,
- Betriebsstättenplanung,
- Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Ermittlung des Wertes von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- Beratung bei Fragen zum öffentlichen Auftragswesen wie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) / Lieferungen und Leistungen (VOL),
- Bauleitplanung (zum Beispiel Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Landschaftspläne und weitere), wenn Handwerksbetriebe davon betroffen sind,
- Darstellung im Zuliefer- und Dienstleistungskatalog des deutschen Handwerks,
- Kooperationen im Handwerk.
Die Beratung der Handwerkskammer zu Leipzig wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.