Notebook und Akten. Prüfung und Berechnung. Bild: Jacob Lund / fotolia.com
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Qualifizierte Prüfungen im Handwerk

Die Handwerkskammer zu Leipzig erfüllt im Bereich der Fortbildungsprüfungen hoheitliche Aufgaben. Die Durchführung der Prüfungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften organisiert.
 

Zulassung auf Fortbildungsprüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen sind durch die „Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen“ und spezielle Prüfungsverordnungen geregelt. Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen sollten die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung vorab klären.

Grundsätzlich wird zu einer Fortbildungsprüfung zugelassen, wer eine einschlägige Gesellen- oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt hat. Darüber hinaus können die einzelnen Verordnungen weitere Nachweise erfordern. Bescheinigungen über einschlägige Berufserfahrung, die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang oder eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung sind teilweise notwendig. Über die Zulassung entscheidet der betreffende Fortbildungsprüfungsausschuss.
 

Befreiung und Anerkennung

Einige Fortbildungsabschlüsse werden auf Antrag als Teile der Meisterprüfung anerkannt. Der Abschluss „Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ entspricht dem Teil III der Meisterprüfung, die „Ausbildereignungsprüfung“ kann als Teil IV anerkannt werden. Wer erfolgreich die Prüfung „Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik“ absolviert hat, kann vom Teil I der Meisterprüfung im Kfz-Handwerk befreit werden. Die Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse einzureichen.




 
Rechtsvorschriften

Hand hält Paragraphen Symbol in Sonne, Rechtsformen. Bild: Robert Kneschke / stock.adobe.com
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Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen

 
Prüfungsanmeldung und -termine

Prüfung, Test, Schule. Bild: Chinnapong / stock.adobe.com
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Anmeldungen für Fortbildungsprüfungen / Prüfungstermine und Anmeldefristen

 
Gebühren und Kosten

Geldstück / 2-Euro-Münze. Bild: Thomas Jahn / stock.adobe.com
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Gebühren und Kosten für Fortbildungsprüfungen

hoffmann-christiane-web2023 Marco Kitzing

Christiane Hoffmann

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-271

Fax 034291 30-25271

hoffmann.c--at--hwk-leipzig.de

kober-katja-web2023 Marco Kitzing

Katja Kober

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-267

Fax 034291 30-25267

kober.k--at--hwk-leipzig.de