Meisterbrief.
Handwerkskammer zu Leipzig

Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel

Die Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in der Tasche – was nun? Weiterbildung oder ein Routine-Job? Es lohnt sich, auch nach der Lehre Einsatz und Willenskraft zu zeigen und über sich hinauszuwachsen. Denn eine Meisterausbildung führt nicht nur zu Können und Perfektion – sie ist auch Chance zu einer großen Karriere im Handwerk. 

Der Meisterbrief „Made in Germany“ ist schließlich das Qualitäts- und Vertrauenssiegel für Produkte und Leistungen des Handwerks. Fachleute mit Meisterbrief weisen gegenüber ihren Kunden aus, dass sie können, was sie anbieten. Sie beherrschen nicht nur traditionelle Handarbeit, sondern perfektionieren sie durch modernste Technik.
 

Perfektes Können, Kreativität, Karriere

Das Handwerk verspricht Meisterpersönlichkeiten neben abwechslungsreicher Arbeit auch Selbstverwirklichung und einen sicheren Arbeitsplatz – ganz egal ob als Selbstständiger oder als leitender Angestellter. Der anstehende Generationswechsel im Handwerk ist ein weiterer Anreiz, den Meisterbrief zu erstreben. Immer mehr Betriebe haben keinen Nachfolger innerhalb der Familie und stehen deshalb zum Verkauf, wobei dies die Preise für Handwerksunternehmen fallen lässt.

Der Meisterbrief als Qualifikation erstreckt sich nicht nur auf zulassungspflichtige, sondern auch auf zulassungsfreie Handwerke. Die Meisterbriefe der Handwerke in der Anlage A und der Anlage B der Handwerksordnung sind absolut gleichwertig. Und wer sich in einem zulassungsfreien Handwerk für die Meisterprüfung entscheidet, entscheidet sich für Qualität und für eine sicherere Zukunft. Genug Gründe also, um Meister zu werden.



 
Meisterprüfung Teile I und II

Friseurmeisterin, Haare, Salon, Beauty, Schneiden, Schere, Kamm. Bild: romankosolapov / stock.adob.com
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Meisterausbildung und -prüfung Teile I und II

 
Meisterprüfung Teile III und IV

Notebook und Akten. Prüfung und Berechnung. Bild: Jacob Lund / stock.adobe.com
Jacob Lund / stock.adobe.com

Meisterausbildung und -prüfung Teile III und IV

 
Prüfungsvorschriften

Gesetzbuch, Gesetze, Recht. Bild: Ingo Bartussek / stock.adobe.com
Ingo Bartussek / stock.adobe.com

Prüfungsvorschriften Meisterprüfung

 
Prüfungszulassung

Checkliste, Haken, Stift. Bild: Andrey Popov / stock.adobe.com
Andrey Popov / stock.adobe.com

Zulassung zur Meisterprüfung

 
Prüfungsanmeldung und -termine

Akten, Unterlagen, Ordner, Büro, Prüfung, Dokumente. Bild: NAMPIX / stock.adobe.com
NAMPIX / stock.adobe.com

Anmeldung zur Meisterprüfung / Prüfungstermine und Anmeldefristen


Gebühren und Kosten

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Andrey Popov / stock.adobe.com

Gebühren und Kosten der Meisterprüfung

 
FAQs zur Meisterprüfung

 

Junger Mann sitzt mit Notebook auf dem Sofa. Bild: Drobot-Dean / stock.adobe.com
Drobot-Dean / stock.adobe.com

 

Vor der Meisterprüfung

  • Sie haben bereits eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung im gleichen Gewerk, indem auch die Meisterprüfung abgelegt werden soll,
  • Sie haben eine Prüfung im Ausland absolviert und haben einen Nachweis über die Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40 a HwO,
  • Sie können eine bestandene Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen und besitzen mehrjährige Berufserfahrung in dem Gewerk in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.
Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, füllen Sie bitte den Antrag zur Zulassung zur Meisterprüfung aus und senden diesen an die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse (Steinweg 3 | 04451 Borsdorf). Gern können Sie den Antrag auf Zulassung auch ausgefüllt und unterschrieben per Mail an mpw.bb@hwk-leipzig.de senden.
Bitte beachten Sie, dass zum Antrag auf Zulassung einige Nachweise zu erbringen sind.
 
  • Nachweis der örtlichen Zuständigkeit des Meisterprüfungsausschusses,
  • Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen,
  • Antrag auf Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen oder Antrag nach § 11 MPVerfVO und Nachweis der Behinderung.
Diese Nachweise können wir leider nicht in digitaler Form akzeptieren, sondern müssen im Original in der Geschäftsstelle vorgelegt werden oder als beglaubigte Kopie per Post zugeschickt werden. Ihre Daten werden dem zuständigen Prüfungsausschuss übermittelt. Dieser entscheidet, ob Sie zur Meisterprüfung zugelassen werden. Den Bescheid über die Zulassung zur Prüfung erhalten Sie von uns zeitnah.
Die Teilnahme an der Meisterausbildung ist nicht zwingend erforderlich aber sehr ratsam. Die Weiterbildungslehrgänge zum Meister bereiten Sie praxisorientiert und theoretisch auf die Meisterprüfung vor.
Beachten Sie, dass Sie nur einmal zur Meisterprüfung zugelassen werden dürfen, das heißt, die Handwerkskammer die Sie bereits zur Prüfung zugelassen hat, muss uns ihre Unterlagen übergeben. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Handwerkskammer auf und bitten um eine sogenannte "Freigabe".
Nach erfolgreicher Zulassung können Sie sich für den jeweiligen Prüfungsteil anmelden. Das Anmeldeformular ist ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse vorzulegen.
 
Das Anmeldeformular ist ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse vorzulegen.
 
  • persönlich oder per Post: Handwerkskammer zu Leipzig | Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse | Steinweg 3 | 04451 Borsdorf
  • digital: Anmeldeformulare per E-Mail an mpw.bb@hwk-leipzig.de.  
Nein. Für jeden Prüfungsteil muss eine eigene Prüfungsanmeldung erfolgen.
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen.
 
  • Teil I – Fachpraxis,
  • Teil II – Fachtheorie,  
  • Teil III – Betriebswirtschaft, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse,
  • Teil IV – Berufs- und Arbeitspädagogik
Diese können in beliebiger Reihenfolge und unabhängig voneinander absolviert werden.
Körperlich oder geistig benachteiligte Menschen kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Hierzu zählen zum Beispiel
 
  • abweichende Zeitvorgaben zur Erbringung der Prüfungsleistung,
  • Zulassung bestimmter Hilfsmittel,
  • Inanspruchnahme Dritter (zum Beispiel: Gebärdensprachdolmetscher für Menschen mit Hörbehinderung)
Um einem einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie bitte den Antrag zum Nachteilsausgleich aus. Zu beachten ist, dass die entsprechenden Einschränkungen von einem Facharzt attestiert werden müssen. Der Nachweis zur Art und Schwere der Behinderung sind dem Antrag auf Zulassung beizufügen. Tritt die Behinderung erst nach der Zulassung zum Prüfungsteil auf, ist diese bis zur Anmeldung der Prüfung entsprechend nachzuweisen.
Die Termine zur Meisterprüfung sowie die jeweiligen Anmeldefristen finden Sie auf der Seite "Anmeldung zur Meisterprüfung / Prüfungstermine und Anmeldefristen". Zusätzlich werden Anmeldefristen und Termine im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig ausgehangen.
Ihre Einladung zur Prüfung erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn mit per Post.
Eine Befreiung von bestimmten Prüfungsteilen ist möglich. Beispielsweise können Sie sich
 
  • vom Teil III der Meisterprüfung befreien lassen, wenn Sie bereits die Weiterbildung zum geprüften Fachmann / zur geprüften Fachfrau erfolgreich absolviert haben,
  • vom Teil IV der Meisterprüfung befreien lassen, wenn Sie bereits die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestanden haben.
Im Einzelfall können Entscheidungen im Rahmen von Befreiungen unter der Vorlage von erforderlichen Unterlagen, des Rahmenlehrplans und gegebenenfalls der Prüfungsordnung der bereits abgelegten Prüfung erfolgen.
 

 

Prüfungssituation. Bild: stock.adobe.com / arrowsmith2
stock.adobe.com / arrowsmith2

 

Am Tag der Prüfung

Auf dem Gelände des Bildungs- und Technologiezentrums (Steinweg 3 | 04451 Borsdorf) befindet sich ein Internat, in dem Sie gern übernachten können. Nehmen Sie dazu Kontakt zum Internatsteam auf.
Wenn Sie sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlen, die Prüfung abzulegen, muss ein Arzt dies bescheinigen. Bis zum Beginn der Prüfung können Sie durch eine schriftliche Erklärung von jedem Prüfungsteil zurücktreten. Dieser Teil der Meisterprüfung gilt dann als nicht abgelegt. Treten Sie nach Beginn der Prüfung zurück, so ist dazu ein wichtiger Grund anzugeben und nachzuweisen, sonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wenn Sie an einer Prüfung unter Angabe von Gründen nicht teilnehmen können, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich.
Die Prüfung wird von der Meisterprüfungskommission durchgeführt. Dieser wird vom Meisterprüfungsausschuss zusammengestellt. Vor der Prüfung werden Ihnen die Prüferinnen und Prüfer bekanntgegeben, damit ein Befangenheitsfall ausgeschlossen werden kann.
Sollten Sie nach Prüfungsanmeldung von der Prüfung zurücktreten, erheben wir für anfallenden Verwaltungsaufwand folgende Gebühren
 
  • 20 Prozent der Prüfungsgebühr bei einem vorliegenden wichtigen Grund oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung fristgerecht bis spätestens eine Woche dem Prüfungstermin eingereicht wurde,
  • 100 Prozent der Prüfungsgebühr bei keinem vorliegenden wichtigen Grund, wenn die Mitteilungsfrist der schriftlichen Rücktrittserklärung nicht eingehalten wurde oder die Prüfung nicht angetreten wird.

 

Meisterbrief der Handwerkskammer zu Leipzig.
Handwerkskammer zu Leipzig

 

Nach der Prüfung

Ihr Prüfungsergebnis erhalten Sie binnen vier Wochen nach der abschließenden Bewertung der letzten Prüfungsleistung im jeweiligen Prüfungsteil per Post. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen am Telefon keine Auskunft über das Ergebnis geben dürfen.
Nach einem erfolgreich abgelegtem Prüfungsteil erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Bestehen Sie alle vier Prüfungsteile der Meisterprüfung erhalten Sie vom zuletzt tätig gewordenen und fachlich zuständigen Meisterprüfungsausschuss das Meisterprüfungszeugnis und den kleinen Meisterbrief. Die Schmuckurkunde möchten wir Ihnen gern feierlich im Rahmen unserer jährlichen Meisterfeier überreichen.
Jeder nicht bestandene Teil kann dreimal wiederholt werden. Um sich erneut bei der Prüfung anzumelden, füllen Sie bitte das Anmeldeformular nochmal aus und senden dies an die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse (Steinweg 3 | 04451 Borsdorf) oder digitale per E-Mail an mpw.bb@hwk-leipzig.de. Bitte beachten Sie, dass die bestandenen Prüfungsteilleistungen (einzelne Handlungsfelder) nach drei Jahren verjähren und erneut absolviert werden müssen.
Über unser Online-Formular "Bestellung von Zweitschriften" können Sie eine Zweitschrift oder eine Schmuckurkunde beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer Zweitschrift oder einer Schmuckurkunde kostenpflichtig ist. Die Gebühren werden gemäß Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer zu Leipzig erhoben. Nachdem die Gebühren zur Erstellung bezahlt wurden, bekommen Sie in der Regel innerhalb eines Monats Ihr Dokument.
Der "Meisterbonus" ist ein Fördermittelprogramm des Freistaats Sachsen, im Rahmen dessen neue Meister aus der Region eine Förderung erhalten. Die aktuellen Bedingungen des Programms finden Sie im Artikel "Sächsischer Meisterbonus". Um den Bonus zu beantragen, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden diesen an die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse (Steinweg 3 | 04451 Borsdorf).
 

 
Förderung durch Aufstiegs-BAföG

Die verbesserten Bedingungen einer Förderung durch das „Aufstiegs-BAföG“ steigern die Attraktivität der Meisterausbildung noch weiter. Durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung erhalten Sie alle notwendigen fachlichen, betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Qualifikationen, um selbstständig ein Unternehmen führen zu können und Lehrlinge auszubilden.
 

Meisterbrief als Zugang zur Hochschule

Sie streben eine akademische Laufbahn an, wollen aber ein fundiertes Standbein im Handwerk? Kein Problem, denn der Meisterbrief ermöglicht es seit 2009 jedem, an allen sächsischen Hochschulen in der entsprechenden Fachrichtung ohne vorherige Zugangsprüfung zu studieren. Auch der freie Zugang zu einer Hochschule oder Berufsakademie in Baden-Württemberg steht offen. Wenn der angestrebte Studiengang mit der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit verwandt ist, ist auch hier eine Eignungsprüfung nicht erforderlich.

Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand! Die Meisterprüfung ist ein ideales Sprungbrett für dynamische junge Menschen.