Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich Handwerk
Die Handwerkskammer zu Leipzig ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich Handwerk.
Rechtslage ab 1. April 2012
- Ab diesem Zeitpunkt gilt das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen".
- Alle Antragstellerinnen und Antragsteller mit Erwerbsabsicht in Deutschland haben dann einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsabschlüsse
- verglichen wird dabei ausschließlich mit deutschen Ausbildungen, die nach Berufsbildungsgesetz und/oder Handwerksordnung geregelt werden
- Als Ergebnis dieser Überprüfung wird entweder eine absolute, teilweise oder fehlende Gleichwertigkeit mit der deutschen Referenzqualifikation festgestellt.
- Eventuell festgestellte, wesentliche Unterschiede können über individuelle Ausgleichsmaßnahmen (zum Beispiel Schulungen) beziehungsweise Eignungsprüfungen ausgeglichen werden.
Sollten Sie eine Anerkennung Ihres Berufsabschlusses anstreben, so vereinbaren Sie bitte mit uns einen Beratungstermin.
Mitzubringen sind
- tabellarischer Lebenslauf mit schulischer und beruflicher Ausbildung sowie Berufserfahrung,
- Originale oder beglaubigte Kopien der Prüfungsdokumente und falls vorhanden Arbeitszeugnisse beziehungsweise Bestätigungen der Berufserfahrungen,
- von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher erstellte Übersetzungen der unter 2) genannten Dokumente in die deutsche Sprache,
- falls vorhanden, Bescheinigung nach § 4 beziehungsweise § 15 des Bundesvertriebenengesetzes (im Original) und
- ein Identitätsnachweis.
Onlineportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes: www.anerkennung-in-deutschland.de.
Die Handwerkskammer zu Leipzig ist seit 1. Januar 2013 Partner im Netzwerk "Integration durch Qualifizierung (IQ)".
Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Silke Lorenz, Telefon 0341 2188-363.
Weiterführende Themen
Downloads
- Antrag auf Anerkennung von Berufsqualifikationen nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
- Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer
- Flyer "Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer"
- Sprechtage "Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse in Leipzig"
Ansprechpartner

Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Tel. 0341 2188-363
Fax 0341 2188-359
lorenz.s@hwk-leipzig.deE-Mail
lorenz.s@hwk-leipzig.de
Seite aktualisiert am 25. April 2013, online seit 30. März 2012
Seite empfehlen
- Ausbildung
- Wege ins Handwerk
- Für Lehrlinge
- Für Ausbildungsbetriebe
- Ausländische Bildungsabschlüsse
- Projekte
- Bildungszentren
- Weiterbildung
- Weiterbildungsberatung
- Der Weg zum Meister
- Weiterbildungskurse
- Förderung
- Meisterprüfung
- Fortbildungsprüfungen
- Projekte
- Bildungszentren
- Beratung
- Ausbildung
- Ausländische Bildungsabschlüsse
- Außenwirtschaft
- Beratungstage
- Betriebswirtschaft
- Denkmalpflege
- Existenzgründung
- Fachkräftebörse
- Innovation und Technologie
- Internet und Neue Medien
- Messen
- Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
- Recht
- Standortfragen
- Technik
- Umwelt und Energie
- Weiterbildung
- Handwerk regional
- Das Handwerk
- Daten, Zahlen, Fakten
- Fachkräftebörse
- Handwerksorganisation
- Konjunktur
- Standortfragen


713 kB)

