Newsletter 24/2010 vom 15. Dezember 2010

Dezember 2010
  • Aktuelles
    • DHKT
      Die Imagekampagne des Handwerks feiert bald ihren ersten Geburtstag. Auch 2011 sollen Handwerker und Freunde des Handwerks der Kampagne den Rücken stärken. Vielleicht überrascht der eine oder andere von Ihnen seine Geschäftspartner oder Freunde zum Fest mit der abgebildeten Weihnachtskarte.
    • DHKT
      Ab 20. Dezember präsentiert www.handwerk.de Neontechnik Elektroanlagen aus Leipzig in der Kategorie "Meisterwerk der Woche". Die Leistungen des Unternehmens stehen stellvertretend für die Innovationskraft des Handwerks im Kammerbezirk.
    • Christoph Ruhland / aboutpixel.de
      Der Freistaat Sachsen ehrt aller zwei Jahre herausragende Leistungen für den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen sowie für den Naturschutz. Auch die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte oder Technologien sowie Produktionsverfahren kann prämiert werden.
  • Beratung
    • Hendrik G. Vogel / pixelio.de
      Ab Februar 2011 wird es ernst mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren. Firmen, die beispielsweise Lösungsmittel oder Laborchemikalien entsorgen, müssen die Nachweise nun elektronisch bearbeiten und übermitteln. Dafür ist eine Signaturkarte, ein Zertifikat und ein Chipkartenleser erforderlich.
       
    • Klicker / pixelio.de
      Für Unternehmer, die sich einen Überblick über das Themenfeld sichere Website verschaffen möchten, bietet die Broschüre "IT-Sicherheit: Themenfokus Website" einen praxisorientierten Einstieg und zeigt auf, welche Maßnahmen sie ergreifen können.
    • m.j. lpz / pixelio.de
      Die Stadt Leipzig veröffentlicht ihre vergebenen Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen nach VOL ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ab sofort online. Geplanten Ausschreibungen sollen ab 2011 ebenfalls online zur Verfügung stehen.
    • KfW-Bildarchiv
      Zum 1. Januar 2011 tritt das Jahressteuergesetz 2010 in Kraft. In einer Informationsveranstaltung gab es Mitte Dezember einen praxisbezogenen Überblick über wesentliche Änderungen für Handwerker. Die Vortragsunterlagen stehen zum Herunterladen bereit.
    • Henry Klingberg / pixelio.de
      Unternehmer sollten darauf achten, das Datum der Feststellung beziehungsweise Billigung bei der Offenlegung ihres Jahresabschlusses anzugeben. Wer das versäumt muss mit einem Bußgeld rechnen.
  • Bildung
  • Termine und Veranstaltungen