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Coaching. Bild: aboutpixel.de

Gründercoaching Deutschland

Kompetente Beratung ist gerade in der Startphase der Existenzgründung für die nachhaltige Platzierung des Unternehmens am Markt und die Sicherung des Unternehmenserfolgs von großer Bedeutung. Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten von jungen Unternehmen. Um Existenzgründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen, können mit dem Programm der KfW Mittelstandsbank "Gründercoaching Deutschland" Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gewährt werden.

 

Wer wird gefördert?

ExistenExistenzgründer und Jungunternehmer mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, deren bereits getätigte gewerbliche oder freiberufliche Gründung oder Geschäftsübernahme nicht länger als fünf Jahre zurück liegt.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Existenzgründer erhalten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.

Der Eigenanteil, die Mehrwertsteuer des Rechungsbetrages sowie die Fahrtkosten in Höhe der gesetzlich anfallenden Kilometerpauschale für Diensteisen sind durch den Existenzgründer selbst zu finanzieren. Die Mehrwertsteuer kann nur dann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und dies der KfW nachweisen kann.

 

Wie starte ich das Gründercoaching?

Bei den Regionalpartnern der KfW (zum Beispiel Handwerkskammer zu Leipzig, IHK zu Leipzig) sind vor der Antragstellung persönliche Kontaktgespräche zu führen. Dazu hat der Gründer folgende Unterlagen vorzubereiten:

  • einen derzeitigen Sachstandsbericht,
  • Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit (Monatsauswertungen),
  • eine Darstellung der konkreten gewünschten Beratungsinhalte.

 

Wie läuft das Gründercoaching ab?

Mit der Antragstellung ist bereits eine Beraterin oder ein Berater auszuwählen, welche die richtliniengemäßen Beratereigenschaften erfüllen und in der KfW-Beraterbörse gelistet sind. Der Antrag wird online über die KfW-Antragsplattform erfasst. Der ausgedruckte und unterzeichnete Antrag ist im Original dem Regionalpartner vorzulegen. Sofern die inhaltlichen und formellen Fördervoraussetzungen gegeben sind, empfiehlt der Regionalpartner die Beantragung bei der KfW.

Nach Erhalt der Zusage durch die KfW schließt der Unternehmer mit dem ausgewählten Coach einen schriftlichen Vertrag, in dem mindestens die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars, die Anzahl der vereinbarten Tagewerke und der Beratungszeitraum geregelt sind. Der Coachingzeitraum beträgt maximal zwölf Monate.

Nach Beendigung wird das Gründercoaching vor Ablauf des Coachingzeitraums bei der KfW direkt oder beim Regionalpartner abgerechnet. Dazu sind der original unterzeichnete Schlussverwendungsnachweis, die Gesamtrechnung des Coachs sowie der Originalkontoauszug (oder eine beglaubigte Kopie) als Zahlungsbeleg für den geleisteten Eigenanteil sowie gegebenenfalls der Nachweis der Nichtvorsteuerabzugsberechtigung einzureichen.

 

Ansprechpartner

Stadt Leipzig: Grit KinneJens Krause, Michael Gruber
Landkreis Nordsachsen: Andrea Mücke
Landkreis Leipzig: Siegrun Schwemmer

 

Bild: aboutpixel.de

Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus der Arbeitslosigkeitweiter
Merkblatt Gründercoaching Deutschland  PDF-Datei [163kB]
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