Rechtsformen
Jeder Unternehmensgründer steht vor der Frage, welche Unternehmensform die für ihn geeignetste ist. Soll ein Einzelunternehmen gegründet werden oder wäre eine Gesellschaft vorteilhaft? Die Frage, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Betracht kommt, hängt zunächst davon ab, ob Sie sich allein oder gemeinsam mit anderen selbstständig machen wollen. Je nach der Größe des Betriebes und den Voraussetzungen der Gesellschafter in Bezug auf Gewerberecht, Umfang der Kapitalbeteiligung und Risikoübernahme, Mitwirkung an der Geschäftsführung usw. sind verschiedene Arten von Gesellschaften möglich.
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass es eine ideale Rechtsform für ein Unternehmen nicht gibt. Egal für welche Sie sich entscheiden, jede bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Eine einmal getroffene Wahl muss auch nicht auf Dauer die vorteilhafteste bleiben. Die bei der Gründung getroffenen Entscheidungen können sich früher oder später als überholt erweisen, sodass eine Anpassung der Rechtsform notwendig wird. Bei der Wahl der Rechtsform müssen Sie unter anderem die nachstehende Kriterien berücksichtigen:
- Haftung/Risikoverteilung,
- Geschäftsführung,
- Gewinn- und Verlustverteilung,
- Eigen-/Fremdfinanzierung,
- Überschaubarkeit und Handhabung,
- Kosten,
- Nachfolgeregelung,
- steuerliche Gesichtspunkte,
- handwerksrechtliche Voraussetzungen.
Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu den gebräuchlichsten Rechtsformen im Handwerk. uristische Einzelheiten zu den einzelnen Rechtsformen können bei einem persönlichem Gespräch in der Rechtsberatung der Handwerkskammer besprochen werden. Zu betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der gewählten Rechtsform berät Sie die Betriebswirtschaftliche Beratung in Leipzig oder in den Außenstellen.
Weiterführende Themen
- Rechtsform: Kleine Aktiengesellschaft (kleine AG)
- Rechtsform: Einzelunternehmen
- Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Rechtsform: Kommanditgesellschaft (KG)
- Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft (e. G.)
Seite aktualisiert am 05. Juni 2012, online seit 07. April 2009
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