Beitragsordnung und Beitragbemessungsbeschlüsse

Selbstverwaltung bedeutet nicht nur, dass das Handwerk seine Belange selbst regelt, sondern auch dass die Handwerksbetriebe die dafür notwendigen Einrichtungen selbst finanzieren. Die Finanzierung der Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge und Gebühren.

Beitragspflichtig sind alle Mitgliedsbetriebe. Mitglied der Handwerkskammer sind die in der Handwerksrolle und/oder im Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften sowie alle Kleingewerbetreibenden gemäß § 90 Abs. 3 Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Der Handwerkskammerbeitrag setzt sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Näheres regelt die Beitragsordnung.

Beitragsordnung  PDF-Datei [152kB]
Beitragsbemessungsbeschluss 2011  PDF-Datei [138kB]
Beitragsbemessungsbeschluss 2010  PDF-Datei [152kB]
Beitragsbemessungsbeschluss 2009  PDF-Datei [154kB]
Beitragsbemessungsbeschluss 2008  PDF-Datei [160kB]
Beitragsbemessungsbeschluss 2007  PDF-Datei [163kB]
Service im Überblick