Die Handwerkskammer trägt alle Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle und alle handwerksähnlichen Unternehmen in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe ein. Bild: aboutpixel.de

Handwerksrolle

Wer sich im Handwerk selbstständig machen will, kommt um die Handwerksrolle nicht herum.

Die Handwerkskammer hat nach der Handwerksordnung alle Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle und alle handwerksähnlichen Unternehmen in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe einzutragen.

War es früher tatsächlich eine Papierrolle, auf der sämtliche Betriebe verzeichnet waren, so wird diese heute elektronisch geführt.

In der Handwerksordnung ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die selbstständige Handwerksausübung benötigt werden. Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen die gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen nachgewiesen und ein Antrag gestellt werden.

Daraufhin stellt die Handwerkskammer zum einen den Bescheid über die Eintragung und zum anderen die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Handwerkskarte.

 

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Anlage A zur Handwerksordnung  PDF-Datei [118kB]
Anlage B1 zur Handwerksordnung  PDF-Datei [120kB]
Anlage B2 zur Handwerksordnung  PDF-Datei [121kB]
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