Diskussion im Büro vor dem Rechner. Bild: contrastwerkstatt / stock.adobe.com
contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Interessenvertretung

Die Handwerkskammer hat als Vertretung der Handwerksbetriebe und deren Auszubildenden und Beschäftigten die Interessen des Handwerks zu fördern und gegenüber Politik, Verwaltung und allen anderen gesellschaftlichen Gruppen zu vertreten. Deshalb setzt sie sich, gemeinsam mit anderen Handwerksorganisationen (Innungen, Kreishandwerkerschaften, Landesinnungs- und Bundesverbände) dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe optimal gestaltet werden.

Per Gesetz ist die Kammer dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Situation des Handwerks zu erstatten. Diesen Aufgaben kommt sie auf Aufforderung des Staates, in der Regel aber aus eigener Initiative, beispielsweise durch die Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach.

Die Handwerkskammer wirkt an Gesetzesinitiativen mit, nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung, macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen.

Dazu gehören ein ständiger Dialog mit Parlamentariern, Parteien und Behörden, sowie eine Wirtschaftsbeobachtung mit daraus resultierenden Statistiken und Konjunkturberichten. Dieser Prozess der Interessenvertretung wird durch eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk begleitet.