Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz
Dass Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur Kosten verursacht, sondern auch einen Nutzen - etwa durch weniger Fehlzeiten und die Verhütung von Berufskrankheiten - bringt, sollte jedem Unternehmer bewusst sein. Die Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz (SAK) verfolgt deshalb das Ziel, das Arbeitsschutzniveau in den sächsischen Unternehmen zu erhalten oder zu verbessern und dadurch deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die SAK wurde als Bündnis von Akteuren des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf überbetrieblicher Ebene im Oktober 2010 in Dresden gegründet. Beteiligt sind beispielsweise Unternehmerverbände, Kammern, Gewerkschaften, Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden.
Arbeitsschutz spart Kosten und bringt wirtschaftliche Vorteile
"Unser Ziel ist ein guter und nachhaltiger Arbeitsschutz, der fest im betrieblichen Alltag sächsischer Unternehmen verankert sein soll. Er ist selbstverständlicher Teil der Wettbewerbsfähigkeit. Ein guter Arbeitsschutz spart Kosten, bringt wirtschaftliche Vorteile und kann Arbeitsunfälle verhindern. Das heißt auch, die Mitarbeiter bleiben motiviert und gesund", kommentierte der sächsische Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok, die Gründung der Arbeitsschutz-Konferenz.
Die Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz löst die Arbeitsschutz-Allianz im Freistaat ab, deren Basis gemeinsame Vereinbarungen zwischen dem sächsischen Wirtschaftsministerium und 31 Partnern aus Industrie, Handwerk, Unfallversicherungsträgern, Fachverbänden, Gewerkschaften und Krankenkassen waren.
Die Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz wurde analog der Nationalen Arbeitsschutz-Konferenz (NAK) gegründet, um die Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Modernisierung des Unfallversicherungsrechts besser umsetzen zu können.
1. Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz
Die erste Arbeitsschutz-Konferenz tagte am 6. April 2011 im Blockhaus Dresden unter dem Motto "Mensch und Arbeit im Einklang". Beraten wurden unter anderem Themen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.
Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Durch die SAK werden die Arbeitsschutzziele der GDA auf Landesebene umgesetzt:
- Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen
- Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen und Erkrankungen
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen
Das erste Arbeitsschutzziel wird insbesondere im Bauhandwerk mit der Schwerpunktsetzung Abbrucharbeiten und Gerüstbau sowie Arbeiten auf dem Gerüst verfolgt. Insgesamt gilt es, das Niveau des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erhalten und zu verbessern. Notwendig dafür sind regelmäßige Beratungen mit den Partnern zu Schwerpunkten und Strategien.
Arbeitsschutzforum – offen für alle
Neben der Sächsischen Arbeitsschutz-Konferenz steht das Sächsische Arbeitsschutzforum zur Verfügung, zu dem alle Verantwortlichen und Interessensvertreter im Arbeitsschutz zur Teilnahme und Mitarbeit aufgerufen sind. Das 1. Sächsische Arbeitsschutzforum wird am 13. Oktober 2011 in Dresden stattfinden.
Arbeitsschutzmanagementsystem (OHRIS)
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt im Rahmen der Richtlinie zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung des Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS (Occupational Health- and Risk-Management).
OHRIS ist ein Gesamtkonzept bestehend aus dem Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept, einer Handlungsanleitung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems, einer Anleitung zur Dokumentation und einem Handbuchbeispiel für ein integriertes Managementsystem sowie einer Anleitung für das interne Audit.
Förderung für Arbeitsschutzmanagementsysteme
Eine Förderung können Unternehmen erhalten, wenn die Beratungsleistungen zur Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden. Dabei kommen insbesondere die Leistungen für Intensivberatung/Coaching (ab fünf Tagewerke) in Betracht.
Zuwendungen können gewährt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 5.000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage und maximal 700 Euro (netto) pro Tagewerk. Pro Jahr sind 20 Tagewerke förderfähig. Die Beantragung der Förderung muss nicht zwingend über einen Qualitätssicherer, sondern kann vom Unternehmer direkt bei der Sächsischen Aufbaubank erfolgen.
Für Fragen zur Arbeitsschutz-Konferenz und zum Thema Arbeitsschutz allgemein steht Christiane Hoffmann vom Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig zur Verfügung.
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