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CE-Kennzeichnung (Communautés Européennes)

CE-Kennzeichnung

Anfang der 90er-Jahre wurden wesentliche Voraussetzungen für den Abbau von technischen Handelshemmnissen und dem verbundenen freien Warenverkehr von Produkten und Dienstleistungen innerhalb eines europäischen Binnenmarktes geschaffen. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die verpflichtende Regelung zur CE-Kennzeichnung von bestimmten Produktgruppen, wie zum Beispiel für Maschinen, Bauprodukte, Medizinprodukte oder elektrischer Betriebsmittel. "CE" steht für den französischen Begriff der Europäischen Gemeinschaften (Communautés Européennes).

Eine rechtliche Grundlage ergibt sich aus den EG-Richtlinien ("CE-Richtlinien") und deren Umsetzung in nationales Recht. Demnach gilt für entsprechende Produkte die Einhaltung der europäischen Vorschriften und der sogenannten CE-Kennzeichnungspflicht, für die der Hersteller selbst verantwortlich ist. Produkte, die unter die jeweilige(n) Richtlinie(n) fallen, dürfen ohne eine CE-Kennzeichnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden!

CE-Konformitätsverfahren nötig

Bevor jedoch eine CE-Kennzeichnung erfolgen darf, muss ein so genanntes Konformitätsverfahren durchlaufen werden. Auf Grundlage einer technischen Dokumentation – diese ist Basis für eine "Konformitätserklärung" – wird angezeigt, dass die verbindlichen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der jeweiligen EG-Richtlinien für das Produkt eingehalten werden. Weiterer Bestandteil der Konformitätserklärung ist neben einer Produktbeschreibung und dem Namen des Herstellers auch eine Auflistung der eingehaltenen Normen und technischen Spezifikationen.

Die CE-Kennzeichnung muss nach vorgegebenen Anforderungen erfolgen. So ist beispielsweise ein vorgeschriebenes Schriftbild und dessen Mindesthöhe für das CE-Kennzeichen zu beachten. Die Anbringung des CE-Kennzeichens hat durch den Hersteller oder seinem in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten so zu erfolgen, dass die Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft besteht.

CE-Kennzeichnung garantiert Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit

Das CE-Kennzeichen bezieht sich also auf technische Produkte und deren Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit, die entsprechend gesetzlich vorgeschrieben sind. Weitere freiwillige und ergänzende Kennzeichen: Prüfzeichen privater Organisationen wie TÜV, VdE oder DIN sowie andere Gütesiegel wie GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") und RAL.
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