Arbeitssicherheit, Bauhelme, Werkstatt, Warnweste. Bild: kelvn / stock.adobe.com
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Arbeitssicherheit

Ein sicherer Maschinen- und Anlagenpark, gesundheitsoptimierte Arbeitsplätze und ausgewogene Belastungen am Arbeitsplatz sind die Grundlage für motiviertes und letztlich produktives Arbeiten, denn Unfälle und Erkrankungen führen zu Fehlzeiten, Betriebsstörungen und damit verbundenen – unnötigen – Mehrkosten. Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz sollten demnach essentielle Voraussetzungen für das Ausführen jeglicher Arbeit sein. Diesem Ziel dient der Arbeitsschutz mit seinen rechtlichen Regelungen (wie zum Beispiel Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz).

Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) beinhalten zwingende Vorgaben, die jeder Arbeitgeber – egal welcher Größe – zur Vermeidung einer Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung seiner Beschäftigten zu beachten hat. Diese Vorgaben beinhalten sowohl vorgeschriebene Maßnahmen zum vorbeugenden Gesundheitsschutz als auch Vorschriften dazu, wie ein bestimmter Arbeitsplatz technisch ausgestattet werden muss, um gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer zu vermeiden. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz ebenso verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen (§ 3 Absatz 1 ArbSchG).

Die sogenannte Gefährdungsbeurteilung ist demnach als ein zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen anzusetzen (§5 ArbSchG), um potenzielle Gefährdungen zu vermeiden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten. Die ergriffenen Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dabei dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind sachgerecht zu verknüpfen. Die Nichtbeachtung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sowie Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen können erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Spezielle Anforderungen und Arbeitschutzpflichten an den Arbeitgeber ergeben sich auch aus anderen Arbeitschutzgesetzen, wie zum Beispiel dem „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz) sowie zahlreichen Arbeitschutzverordnungen, wie zum Beispiel der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung), der Arbeitsstättenverordnung, der Baustellenverordnung, der Maschinenverordnung oder auch aus der Betriebssicherheitsverordnung. Weitere Pflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII). Hiernach sind die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Prävention (DGUV Vorschriften) gleichfalls zu beachten und entsprechend umzusetzen.

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Stefan Lorenz

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