Baustelle, Bagger, Vermessung, GPS. Bild: TPhotography / stock.adobe.com
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Baubestimmungen

Sie beabsichtigen die Errichtung oder bauliche Veränderung einer Betriebsstätte? Sie möchten neue gewerbliche Räumlichkeiten mieten oder pachten? Dann sollten Sie vor Maßnahmebeginn das Beratungsangebot der Handwerkskammer zu Leipzig wahrnehmen.

Denn bei jeder Art von Baumaßnahmen (wie Neubau, Erweiterung, Abriss oder Nutzungsänderung) sind entsprechende bauliche Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten.

Einen rechtlichen Rahmen bildet neben dem allgemeinen Bauplanungsrecht unter anderem die Sächsische Bauordnung (SächsBO) als Bauordnungsrecht. Diese zeigt zum Beispiel auf, wie gebaut werden darf und welche weiteren gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sind. Im Einzelfall sind bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben weitere Rechtsgebiete sowie andere öffentlich-rechtliche Vorschriften (wie zum Beispiel die Themen Umweltschutz, Denkmalschutz, Arbeitsschutz) zu beachten, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht zu gefährden.

Aus dieser Rechtsgrundlage ergeben sich des Weiteren bestimmte nutzungsbedingte Anforderungen, die Festlegungen zu Genehmigungsverfahren und Baugenehmigung oder auch erforderliche Abstandsflächen von Bauvorhaben. Ein ebenso wichtiger Aspekt, der beispielsweise bei einer Neuerrichtung einer Betriebsstätte beachtet werden sollte, ist die Nutzungsänderung von gewerblich genutzten Objekten, da sich aus der vorgesehenen Nutzung neue bautechnische Erfordernisse ableiten können.

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Sven Börjesson

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