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Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu beachten ist.

Arbeitsstätten

Bei der Planung, Errichtung und/oder Erweiterung eines gewerblichen Betriebes ist eine Fülle an Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften zu beachten. So gilt objektbezogen zuallererst das Baurecht, das im Baugesetz, der Baunutzungsverordnung und der sächsischen Bauordnung verankert ist. Sofern im Betrieb auch weitere Arbeitnehmer beschäftigt werden, so sind die Bestimmungen des Arbeitsstättenrechts zu beachten.

Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Aspekte des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu sehen. Somit sind neben der Prüfung bauordnungsrechtlicher Belange gegebenenfalls auch ergänzende Vorschriften - wie den Arbeitsschutzvorschriften - zu berücksichtigen. Bauordnungsrecht und Arbeitsschutzvorschriften können also nicht voneinander losgelöst betrachtet werden.

Der Begriff der Arbeitsstätten ist weit gefasst. So fallen nicht nur Arbeitsplätze in Gebäuden unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung, sondern auch Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind oder zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang haben. Die Arbeitsstättenverordnung legt ebenso fest, was beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten zu beachten ist.

Die neu strukturierte Verordnung aus dem Jahr 2004 folgt der Regelungssystematik der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie: Sie enthält allgemeine Schutzziele und verzichtet auf Detailregelungen. Durch flexible Grundvorschriften soll den Betrieben Spielraum für an ihre Situation angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen gegeben werden. Eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erhält der Arbeitgeber durch die Arbeitsstättenregeln (ASR), welche durch den Ausschuss für Arbeitsstätten neu er- bzw. überarbeitet werden. Bei entsprechender Einhaltung dieser Regeln kann davon ausgegangen werden, dass den in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Anforderungen entsprochen wird.
Verordnung über Arbeitsstätten  PDF-Datei [36kB]
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