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Baupläne. Bild: aboutpixel.de - Rainer Sturm

Raumordnung, Landes- und Regionalplanung und Bauleitplanungen

Die Raumordnungsplanung der Bundesrepublik Deutschland dient dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen zu entwickeln. Dabei bauen Raumordnungs-, Landes- und Regionalplanung und nicht zuletzt Flächennutzungs-, Bauleit- und Stadtentwicklungskonzepte aufeinander auf.

Die Handwerkskammer zu Leipzig wird als einer der Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Bereich der Landesdirektion Westsachsen regelmäßig zur Wahrung der Interessen der Wirtschaft, insbesondere des Handwerks, bei der Aufstellung oder Änderung von Landes- und Regionalplänen, von Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Stadtentwicklungskonzepten, Sanierungssatzungen) beteiligt und angehört. Grundlagen für die Stellungnahmen sind dabei:

  • das Raumordnungsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
  • das Baugesetzbuch,
  • die Baunutzungsverordnung,
  • das Landesplanungsgesetz für den Freistaat Sachsen,
  • der Landesentwicklungsplan für den Freistaat Sachsen,
  • der Regionalplan Westsachsen,
  • die Sächsische Bauordnung,
  • diverse Fachplanungen und Verwaltungsvorschriften.

Informationen zu den Planungsabsichten der Gemeinden im Kammerbezirk sowie zu den Stellungnahmen der Handwerkskammer zu Leipzig können Sie über Christian Likos, Tel.: 0341 2188-310, erhalten. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Anregungen, Bedenken oder Hinweise in die Gesamtstellungnahme der Handwerkskammer zu Leipzig mit einzubringen.

 

Bild: aboutpixel.de - Rainer Sturm

Checkliste für eigene Fragen zu einem Bauvorhaben  PDF-Datei [118kB]
Checkliste zur Standortanalyse  PDF-Datei [106kB]
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