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Bauleitplanung

Gegenstand der Bauleitplanung ist die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde. Ihr obliegt gemäß Art. 28 des Grundgesetzes diesbezüglich im Rahmen der Gesetze kommunale Planungshoheit.
 

Bauliche Entwicklung auf kommunaler Ebene

Die Gemeinden übernehmen die Steuerungs- und Koordinationsfunktion für die bauliche Entwicklung auf kommunaler Ebene. Hiernach ergeben sich umfassende Aufgaben wie die Vorbereitung und Leitung der gesamten Bebauung in Stadt und Land, der zugehörigen Einrichtungen und baulichen Anlagen sowie der mit der Bebauung in Zusammenhang stehender Nutzung des Bodens.

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung werden Bauleitpläne (Flächennutzungsplan als vorbereitender Bebauungsplan und/oder Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan) durch die Träger der Bauleitplanung, welche nach Baugesetzbuch die Gemeinden sind, bestimmt. Neben den genannten Bauleitplänen kann eine Gemeinde die kommunale Entwicklung anhand weiterer Pläne – wie den informellen Plänen im Vorfeld von Maßnahmenplanungen – oder anhand von Satzungen, zum Beispiel Sanierungssatzungen, beziehungsweise Ratsbeschlüssen steuern.
 

Handwerkskammer als Träger öffentlicher Belange

Als "Träger öffentlicher Belange" (TÖB) setzt sich die Handwerkskammer zu Leipzig im Rahmen eines Planverfahrens immer für eine Trennung unverträglicher Nutzungen, die langfristige Sicherung gewerblicher Bauflächenangebote sowie für betriebliche Standortsicherung und deren Entwicklungsmöglichkeiten ein. Die Handwerkskammer zu Leipzig wird bereits zu einem frühen Stadium über die Planungen informiert und prüft ihrerseits bereits die betriebsspezifische Betroffenheit Ihrer Mitgliedsbetriebe. 
 

Interessen im Planungsprozess müssen gegeneinander abgewogen werden

Die Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet alle Belange die ihnen genannt werden oder die sie hätten wissen können beziehungsweise müssen, innerhalb des Planungsprozesses gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen. Auch deshalb empfiehlt es sich, aktuelle Entwicklungen, die Ihren Standort betreffen können, zu beobachten und entsprechende Bedenken beziehungsweise Belange an die Gemeinde weiterzugeben. Nur durch frühzeitiges Einbringen entsprechender Einwände in die Bauleitplanung können nachhaltige Auswirkungen der Bauleitplanung für Ihren Handwerksbetrieb gegebenenfalls verhindert beziehungsweise erheblich minimiert werden.

Wird für das Gebiet Ihres Betriebsstandortes ein Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan geändert beziehungsweise neu aufgestellt, so sollten Sie eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Planoffenlegung fristgerecht nutzen, um sich über deren Inhalte zu informieren. Das dient letztlich der Standortsicherung eines Handwerkbetriebes. Beispielsweise kann die Bestandssicherheit im Falle einer heranrückenden Wohnbebauung an einen lärmintensiven Betrieb existenziell gefährdet sein.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Planentwürfen, die Ihren Standort betreffen: Sprechen Sie Ihren Berater bei der Handwerkskammer zu Leipzig an. Wir helfen betroffenen Handwerksbetrieben, erforderliche Einwände, Belange und/oder Bedenken zur Geltung zu bringen.

Aktuelle Bauleitplanung der Region Leipzig mit Terminen für Hinweise an die Handwerkskammerweiter
Lang dauernde Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Leipzig - Existenzgefährdung? weiter
Baugesetzbuch  PDF-Datei [321kB]
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke  PDF-Datei [37kB]
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