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Inkasso fälliger Forderungen

Wir bieten den Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer zu Leipzig folgende Dienstleistungen an:

Nach erfolgloser erster Mahnung wird
  • das vorgerichtliche Mahnverfahren durchgeführt,
  • der Erlass des Mahnbescheides bewirkt,
  • die Forderung im Zwangsvollstreckungsverfahren beigetrieben.
Sofern es zum Widerspruch oder Einspruch in irgendeiner Phase kommt, können Sie den Vorgang einem Rechtsanwalt übergeben. Die Vorteile, die Sie als Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer mit Inanspruchnahme der Mahn- und Inkassostelle nutzen können, sind
  • Seriosität und Transparenz in jeder Phase,
  • geringe Gebühr,
  • Kosten in Abhängigkeit des Streitwertes (siehe Tabelle).
Was wird in der Regel zur Bearbeitung benötigt?
  • die Vertragsunterlagen (Ab- oder Übernahmeprotokoll),
  • die fällige(n) Rechnung(en),
  • die erste Mahnung (soweit vorhanden),
  • genaue Angaben über den Schuldner (ladungsfähige Anschrift).
Es entsteht bei jeder Auftragserteilung eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro. Erfordert die Rechtslage den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides, so entstehen Kosten in Abhängigkeit des Streitwertes nach dem Gerichtskostengesetz:

bei einem Streitwert bis … EuroGerichtskosten in Euro
30023,00
60023,00
90023,00
1.20027,50
1.50032,50
2.00036,50
2.50040,50
3.00044,50
3.50048,50
4.00052,50
4.50056,50
5.00060,50
6.00068,00
7.00075,50
8.00083,00
9.00090,50
10.00098,00
13.000109,50
16.000121,00
19.000132,50
22.000144,00
25.000155,50
30.000170,00

Wird Widerspruch oder Einspruch eingelegt, entstehen in Abhängigkeit vom Streitwert Gebühren nach dem Gerichtskostengesetzes und bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei Durchführung eines streitigen Verfahrens. Bei Tätigwerden des Gerichtsvollziehers im Vollstreckungsverfahren entstehen Gebühren in Abhängigkeit des Streitwertes und nach Art und Umfang der Handlung auf Grundlage des Gerichtsvollzieherkostengesetzes.
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