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Messeförderung neu geregelt

Mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen bei der Erschließung neuer Märkte zu unterstützen, hat der Freistaat Sachsen die Messeförderung neu geregelt. Bei folgenden Maßnahmen können Unternehmen eine Förderung beantragen:

  • Teilnahme an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland,
  • Gemeinschaftsaktionen kleiner Unternehmen zur Darstellung ihrer Produkte bei regionalen Messen, die im AUMA-Katalog aufgeführt sind, sofern das Unternehmen in einem Gebiet mit besonderen Entwicklungsaufgaben liegt,
  • Teilnahme an Produktpräsentationen, die von einem Projektträger ohne Erwerbscharakter organisiert werden,
  • Teilnahme an Symposien, die der Erschließung ausländischer Märkte dienen.

Darüber hinaus können Unternehmen Zuschüsse für die Erstellung von Werbematerialien, vorrangig in Fremdsprache, erhalten, sofern diese Materialien im Zusammenhang mit einer Produktinnovation stehen, sowie für die Erstelung von Machbarkeitsstudien oder begleitende Studien über ökonomische und technische Fragen des Zielmarktes.

Eine Förderung ist auch für ein Coaching im Zielland möglich. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, oder bei Produktpräsentationen Kommunen, Landkreise, Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, wenn Sie als Projektträger im Sinne der endbegünstigten KMU handeln. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, für kleine Unternehmen 65 Prozent. Für die Teilnahme an Messen, Produktpräsentationen, Symposien gilt: Die Förderung kann bis zu fünf Mal pro Kalenderjahr erfolgen.

Die wiederholte Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung wird bis zu drei Mal gefördert. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 50.000 Euro je KMU und Maßnahme. Für KMU die sich an Veranstaltungen in der Republik Polen und der Tschechischen Republik beteiligen, beträgt der Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die Erstellung von firmenspezifischem Werbematerial (Prospekte, Kataloge, Flyer) unabhängig von der Teilnahme an einer Veranstaltung betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben maximal 50.000 Euro je KMU und Kalenderjahr.

Bei Messen und Symposien müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 2.000 Euro betragen, bei Produktpräsentationen und Erstellung von Werbematerialien (unabhängig von einer Veranstaltung) 5.000 Euro.

Anträge auf Förderung sind rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank, Pirnasche Straße 9, 01069 Dresden, einzureichen.

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