Der Einstieg ins Auslandsgeschäft
Die Globalisierung und die zunehmende Verflechtung internationaler Märkte bieten kleinen und mittleren Handwerksunternehmen viele Chancen.
Die Absatzmöglichkeiten sind groß – nicht zuletzt weil deutsche Handwerksqualität im Ausland noch geschätzt ist.
Gute Vorbereitungen sichern den Erfolg auf Auslandsmärkten
Gleichzeitig stellt ein Auslandsengagement vor Herausforderungen. Nicht nur Zeit- und Kostenfaktoren sind zu berücksichtigen. Das Auslandsgeschäft sollte folglich wie eine Investition für die eigene Firma behandelt werden. Vor dem Einstieg in einen Auslandsmarkt, sollte ein Finanzierungs- und Zeitrahmen erstellt werden. Eine Checkliste zum Herunterladen gibt Firmenchefs Hilfestellung vor Beginn des Auslandsengagements.
Breites Spektrum an Beratungsangeboten
Damit regionale Firmen auf internationalen Märkten erfolgreich sein können, bietet die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer ein breites Spektrum an Informations- und Beratungsleistungen. Sie umfassen Grundsatzberatungen zum Betrieb und dessen Produkten, die Geschäftspartnersuche im Ausland, die Wirtschaftsbedingungen im Zielland, Zollmodalitäten, Umsatzsteuerregelungen, gewerberechtliche- und arbeitsrechtliche Bestimmungen auf dem avisierten Markt und viele andere Aspekte, die im Auslandsgeschäft von Bedeutung sein können.
Vertragsgestaltung mit Geschäftspartnern
Der wichtigste Teil im Auslandsgeschäft ist die Vertragsgestaltung mit Geschäftspartnern. Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierung reduziert eventuelle spätere Streitigkeiten. Die Übernahme der inländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist hierbei nicht zu empfehlen.
Beispielsweise sollten bereits im Angebot alle Punkte enthalten sein, die den Vertragsinhalt ausmachen. Neben den zwingenden Bestandteilen (Warenbezeichnung, Preise, Qualität, Verpackung usw.) spielen die Zahlungs- sowie Lieferbedingungen eine große Rolle. Bei letzteren sollte man sich auf die INCOTERMS 2010 berufen.
Informationen zu Zollmodalitäten
Für die Ausfuhr in Drittländer, also in alle Länder die nicht Mitgliedsstaaten der EU sind, bekommen Unternehmer mit Auslandsambitionen bei der Handwerkskammer Hinweise zu den richtigen Zollpapieren, zu deren korrekter Ausfüllung sowie zu Präferenzregelungen.
Bei innergemeinschaftlichem Geschäftsverkehr – also bei Geschäften mit Partnern in anderen EU-Ländern – ist die umsatzsteuerliche Behandlung von großer Bedeutung. Die Handelspartner beider Länder benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (Ust-ID-Nr.). Die Handwerkskammer bietet ebenso Informationen zur Ust-ID-Nr. wie zu den Besonderheiten der Rechnungslegung sowie den damit in Zusammenhang stehenden Meldepflichten.
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