Jahresanfang 2009 - Welche wesentlichen Änderungen sind zu beachten?
Abschreibungen
1. Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 ProzentDie Möglichkeit, die degressive Abschreibung zu nutzen, gilt zeitlich befristet ab dem 1. Januar 2009 für zwei Jahre. Die maximale Höhe beträgt 25 Prozent.
2. Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere UnternehmenKMU können neben der degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen. Die Grenze für Betriebsvermögen, die im Fall bilanzierender Unternehmen maßgeblich ist, wurde um 100.000 Euro auf 335.000 Euro angehoben. Für Unternehmen, die keine Bilanz aufstellen (sogenannte "Einnahme-Überschuss-Rechner"), ist der Gewinn maßgeblich. Diese Grenze wurde ebenfalls um 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht.
Sonderabschreibungen können in Höhe von 20 Prozent für ein Wirtschaftsgut in dem Jahr in Anspruch genommen werden, in dem es angeschafft oder hergestellt wird. Alternativ kann die 20-prozentige Abschreibung über einen Fünf-Jahres-Zeitraum verteilt werden. Die Sonderabschreibung ist zusätzlich zur parallel eingeführten degressiven Abschreibung möglich. Das bedeutet, dass im ersten Jahr bis zu 45 Prozent abgeschrieben werden können. Die Regelung ist auf die Jahre 2009 und 2010 befristet.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar von 3,3 auf 2,8 Prozent. Diese Beitragssenkung soll Erhöhung des Krankenkassenbeitrags auf einheitlich 15,5 Prozent zum gleichen Zeitpunkt ausgleichen. Zur Jahresmitte 2010 soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung aber wieder auf 3,0 Prozent steigen.
Abgeltungssteuer
Zum 1. Januar 2009 wird eine Abgeltungssteuer eingeführt. Mit der Abgeltungssteuer werden alle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Unter die Regelung fallen beispielsweise Zinserträge, Kapitalerträge, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Zertifikaten.
Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer
Die Reform des Erbschaftssteuer- und Schenkungsrechts tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Damit verbunden sind Änderungen in der Bewertung aller Vermögensarten einheitlich mit dem Verkehrswert, die Begünstigung von inländischen Betriebsvermögen, die Erhöhung der Freibeträge, die Steuerbefreiung der Vererbung von selbst genutzten Wohneigentum sowie die Änderung der Tarife in den Steuerklassen II/III. Für Erbfälle, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 eintreten, wird ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht gewährt (es gelten jedoch die Freibeträge nach altem Recht).
Erhöhte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird ausgeweitet, indem die Deckelung für den Steuerbonus von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt wird. Ab dem Jahr 2009 können somit maximal 20 Prozent von Handwerkerrechnungen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro (nur für Arbeitsleistungen) abgesetzt werden.
Gesundheitsfonds
Ab 2009 haben daher bundesweit alle Krankenkassen (der "Gesetzlichen Krankenversicherung", GKV) einen einheitlichen Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz wird ab 1. Januar 2009 15,5 Prozent betragen. Arbeitgeber zahlen jedoch nur 7,3 Prozent, während Arbeitnehmer 8,2 Prozent bezahlen müssen. Selbstständige sowie Kurzzeitjobber müssen aufpassen: Als Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen besteht für sie ab 1. Januar 2009 kein Krankengeldanspruch mehr. Soll der Anspruch erhalten bleiben, müssen Betroffene künftig einen gesonderten Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. An den Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse ist der Versicherte allerdings drei Jahre lang gebunden. Gekündigt werden kann nur in besonderen Härtefällen.
Großelternzeit
Zu Beginn des nächsten Jahres wird die sogenannte "Großelternzeit" eingeführt. Künftig müssen Arbeitgeber nicht nur Eltern sondern in bestimmten Fällen auch Großeltern für bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen und den Arbeitsplatz vorhalten. Die mit der Ausdehnung der Elternzeitansprüche auf bis zu vier Großelternteile verbundenen Rechtsfolgen, wie zum Beispiel der Sonderkündigungsschutz, stellen eine weitere Belastung für die Personalplanung des Arbeitgebers dar.
Investitionszulagengesetz
Betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, ausgewählter produktionsnaher Dienstleistungen sowie des Beherbergungsgewerbes sind bis 2013 weiterhin förderfähig, sofern die Anspruchsvoraussetzungen des Investitionszulagengesetzes erfüllt werden. Die Zulagenhöhe wird jedoch schrittweise - beginnend ab 2010 und mit jedem späteren Jahr des Investitionsbeginns fortschreitend - sinken. Zuletzt wird die Zulage nur noch 2,5 Prozent beziehungsweise fünf Prozent bei bestimmten Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) betragen. Zum Investitionszulagengesetz 2007-2009 wird keine Förderlücke entstehen.
Jahressteuergesetz 2009
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) am 28. November 2008 beschlossen, der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. Dezember 2008 zugestimmt. Es wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen umgesetzt werden (zum Beispiel Verschärfungen beim Untergang von Zinsvorträgen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen, Verlagerung der Buchführung innerhalb der EU/EWR, Änderungen bei der Verlustnutzung, § 15a EStG, Änderungen bei der Abgeltungsteuer, Änderungen für beschränkt Steuerpflichtige, Einschränkung der gewerbesteuerlichen erweiterten Grundstückskürzung, Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerhinterziehung, Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer).
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für neue Personenkraftwagen
Kfz-Halter, die im Zeitraum vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw zulassen, müssen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Erfüllen Pkw zudem die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6, verlängert sich die Steuerbefreiung sogar bis auf maximal zwei Jahre. Zu beachten ist, dass der Zeitraum der Nichterhebung in jedem Fall am 31. Dezember 2010 endet.
Kurzarbeitergeld
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird von bisher zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert. Kurzarbeit soll auch für eine Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden können. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen, wenn der Arbeitsausfall mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer betrifft und bei ihnen mindestens zehn Prozent des monatlichen Bruttoentgelts ausfallen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 beziehungsweise 67 Prozent des Monatsentgelts und wird anteilig für einsatzfreie Zeiten gezahlt. Die Verordnung wurde am 12. November 2008 vom Bundeskabinett beschlossen und soll ab 1. Januar 2009 befristet für ein Jahr gelten. Sie betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
Lohnsteuer
Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren wird ab 2011 durch elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ("ElsterLohn II") ersetzt. Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird letztmalig für 2010 ausgestellt. In diesem Zusammenhang stand die Vergabe der bundeseinheitlichen, lebenslangen Steuer-Identifikationsnummern im Jahr 2008. Der Arbeitgeber benötigt die Identifikationsnummer zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem Kalenderjahr 2011.
Unfallversicherung
Die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften soll massiv von derzeit 23 auf neun große Träger sinken. Der Gesetzgeber hat den Berufsgenossenschaften ein Zeitziel vorgegeben. Noch bis zum 31. Dezember 2009 soll diese Aufgabe durch die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften umgesetzt werden. Bei einer Fusion von Unfallversicherungsträgern besteht generell keinerlei Wahlrecht des Unternehmers. Hier geht jede Mitgliedschaft automatisch und ohne wählbare Alternative auf die neu zuständige Berufsgenossenschaft über. Auch die Meldewege für die Entgelte werden bereits ab 2009 wegen des geplanten Prüfverfahrens aus einer Hand - durch die Deutsche Rentenversicherung ab 2010 - neu geregelt. Das Prüfverfahren selbst ist bereits mit dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz eingeführt worden.
Ab dem 1. Januar 2009 sind die Berufsgenossenschaften von der sachfremden Aufgabe, das Insolvenzgeld einzuziehen, entbunden. Künftig wird die Umlage zum Insolvenzgeld im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags erhoben. Sie ist also an die Einzugsstellen (Krankenkassen) zu zahlen. Außerdem wird sie nicht mehr jährlich nachträglich fällig, sondern monatlich. Bezüglich der Jahresmeldungen für die Kalenderjahre 2009 bis 2011 sind für eine gewisse Übergangsphase Doppelmeldungen erforderlich: Die Entgelte der Unfallversicherung müssen sowohl zum 11. Februar weiterhin als Lohnnachweis an die Unfallversicherung, und zusätzlich bis 15. April über das DEÜV-Meldeverfahren an die Einzugsstelle (Krankenkasse) übermittelt werden. 2012 werden die Lohnnachweise an die UV dann endgültig abgeschafft.
Wesentliche Änderungen aus 2008
Energieausweis auch für Altbauten bei Verkauf und Vermietung ab 1. Juli 2008
Die neue Energieeinsparverordnung 2007 trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Für neue Gebäude muss seitdem ein Energiebedarfsausweis nach neuem Muster erstellt werden. Doch auch Eigentümer von Bestandsbauten werden ab 1. Juli 2008 verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen.
Umweltzonen ab 2008 - Feinstaub-Plaketten
Zum 1. Januar 2008 werden die ersten Umweltzonen in Berlin, Köln und Hannover ausgewiesen. Weitere Städte werden im Laufe des Jahres 2008 folgen. In diese Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die die entsprechende Feinstaub-Plakette besitzen.
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Die Unternehmensteuerreform trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. Der Körperschaftsteuersatz wurde von 25 auf 15 Prozent gesenkt. Der Gewerbesteuermessbetrag sank von fünf Prozent auf 3,5 Prozent. Der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer wurde von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuermessbetrages angehoben. Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Abschreibungsgrenze bei der Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter liegt künftig statt bei 410 bei 150 Euro. Diese können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abgeschrieben werden.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150 und bis 1.000 Euro muss ab dem 1. Januar 2008 ein Abschreibungspool gebildet werden. Alle Wirtschaftsgüter, die in diesen Pool fließen, werden einheitlich mit 20 Prozent im Kalenderjahr, das heißt über fünf Jahre abgeschrieben - unabhängig davon, ob das betreffende Wirtschaftsgut in diesen fünf Jahren defekt wird, verloren geht oder verkauft wird. Wirtschaftsgüter mit einem Wert über 1.000 Euro werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben.