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Handwerkerbonus hat positive Wirkung

In der Debatte um die Zukunft des sogenannten Steuerbonus für Handwerksleistungen macht sich die Handwerkskammer zu Leipzig für eine Erhaltung des Instrumentes stark. "Der Steuerbonus hat nachweislich positive Effekte auf die Sozialkassen und Steuereinnahmen. Jeder Euro, den wir hier investieren, fließt dreifach zurück", so die amtierende Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Kerstin Schultz.

Gebäudesanierung muss steuerlich gefördert werden

Der Steuerbonus sollte in eine wirksame Förderkulisse für die energetische Gebäudesanierung integriert werden, um die ehrgeizigen Ziele der Energiewende zu erreichen. Es müssen mindestens drei Prozent des Gebäudebestandes in Deutschland pro Jahr saniert werden. "Ohne entsprechende steuerliche Anreize ist das nicht zu machen. Ein Steuerbonus für die Gebäudesanierung führt nur rechnerisch am Anfang für Bund und Länder zu Mindereinnahmen. Über höhere Steuereinnahmen kommt später mehr Geld in die Kasse, als für den Anschub von privaten Investitionen aufgewendet wurde", unterstreicht Schultz.

Um Mitnahmeeffekte beim Steuerbonus auszuschließen, könnten verpflichtende Prüfleistungen wie die Leistungen der Schornsteinfeger aus dem Anwendungsbereich entfernt werden.

Steuerbonus steht nicht zur Disposition

Auch für den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) steht der Bonus nicht zur Disposition. ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer erklärt hierzu:

"Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen ist eine Erfolgsgeschichte. Das Instrument steht daher entgegen einiger Presseberichte nicht zur Disposition. Aktuelle Wortmeldungen sind voreilig und unreflektiert.

Das Handwerk ist auch dank des verdoppelten Steuerbonus gut durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen und hat seitdem maßgeblich zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaftsleistung beigetragen. Aktuelle Verlautbarungen des Bundesministeriums der Finanzen und von Prof. Friedrich Schneider von der Johannes-Kepler-Universität Linz zeigen, dass die illegale Beauftragung von Handwerkerleistungen in Privathaushalten seit Jahren zurückgeht.

Vergessen wird auch, dass das Bundesministerium der Finanzen im Januar 2014 mit einem neuen Anwendungsschreiben jetzt vorgetragenen Kritikpunkte bereits aufgegriffen hat. So sind beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten von Schornsteinfegern nur noch eingeschränkt abzugsfähig und die Leistungen eines Gutachters nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt.

Dazu kommt, dass das wissenschaftliche Vorgehen bei der Erarbeitung des vorliegenden Gutachtens zur Evaluierung zumindest sehr strittig ist. Die jetzt bekannt gewordenen Schlussfolgerungen sind daher kaum haltbar.

Dem Handwerk liegt daran, die Debatte zu versachlichen. Fakt ist doch, dass die privaten Haushalte zunehmend das Instrument des Steuerbonus nutzen. Die Beauftragung von legal ausgeführter Handwerksleistung bringt dem Fiskus in jedem Fall 19 Prozent Steuereinnahmen - auf die begünstigte Handwerkerleistung ebenso wie auf die nicht begünstigten Materialkosten. Dazu kommen die von Haushaltsexperten gerne vergessenen Unternehmenssteuern, die anwachsen - Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer; sowie die zusätzlichen Einnahmen aus der Lohnsteuer und steigende Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Richtig ist eher, dass das Potenzial des Instruments des Steuerbonus für Handwerkerleistungen noch nicht ausgeschöpft ist. Eine Ausweitung auf den Satz für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, die bis zu 20 Prozent von 20.000 Euro, also einen maximalen Steuerbonus von 4.000 Euro, erlauben, ist wünschenswert. Dann könnte dieses Instrument von privaten Haushalten auch für die bisher steuerlich nicht begünstigte energetische Gebäudesanierung genutzt werden."



Hintergrund: Seit 1. Januar 2009 können Private Auftraggeber 20 Prozent von maximal 6.000 Euro - also 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt - ihrer Aufwendungen für Handwerkerrechnungen und/oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.