Geldstück. Bild: moritz320 / pixabay.com
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Steuerbonus für Handwerkerleistungen hat positive Wirkung

3. April 2014 | In der Debatte um die Zukunft des sogenannten Steuerbonus für Handwerksleistungen macht sich die Handwerkskammer zu Leipzig für eine Erhaltung des Instrumentes stark. "Der Steuerbonus hat nachweislich positive Effekte auf die Sozialkassen und Steuereinnahmen. Jeder Euro, den wir hier investieren, fließt dreifach zurück", so die amtierende Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Kerstin Schultz.
 

Gebäudesanierung muss steuerlich gefördert werden

Der Steuerbonus sollte in eine wirksame Förderkulisse für die energetische Gebäudesanierung integriert werden, um die ehrgeizigen Ziele der Energiewende zu erreichen. Es müssen mindestens drei Prozent des Gebäudebestandes in Deutschland pro Jahr saniert werden. "Ohne entsprechende steuerliche Anreize ist das nicht zu machen. Ein Steuerbonus für die Gebäudesanierung führt nur rechnerisch am Anfang für Bund und Länder zu Mindereinnahmen. Über höhere Steuereinnahmen kommt später mehr Geld in die Kasse, als für den Anschub von privaten Investitionen aufgewendet wurde", unterstreicht Schultz.

Um Mitnahmeeffekte beim Steuerbonus auszuschließen, könnten verpflichtende Prüfleistungen wie die Leistungen der Schornsteinfeger aus dem Anwendungsbereich entfernt werden. Auch die Einführung einer Bagatellgrenze (Selbstbehalt) ist dafür geeignet.

Hintergrund: Seit 1. Januar 2009 können Private Auftraggeber 20 Prozent von maximal 6.000 Euro - also 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt - ihrer Aufwendungen für Handwerkerrechnungen und/oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.

Pressemitteilung vom 3. April 2014

wolter-dr. andrea-web2023 Marco Kitzing

Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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