Geldscheine. Bild: moerschy / pixabay.com
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Schildbürgerstreich bei Zahlungsfristen

Handwerkskammer fordert Überarbeitung des Gesetzentwurfes

25. März 2014 | "Das Gegenteil von gut ist gut gemeint." Mit diesen Worten kritisiert Handwerkskammerpräsident Ralf Scheler den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie. Zweck dieser Richtlinie ist es, die Fristen in Europa zu vereinheitlichen beziehungsweise zu verkürzen. Dazu soll im BGB eine 60-Tage-Regelung fixiert werden. Bisher ist es in Deutschland so, dass ein Schuldner automatisch nach 30 Tagen in Zahlungsverzug gerät. In anderen europäischen Ländern sind teilweise bis zu 90 Tage üblich.
 

Gefahr für die Liquidität mittelständischer Unternehmen

"Mit diesem Schildbürgerstreich wird die Liquidität unserer mittelständischen Unternehmen erheblich geschwächt. Machen wir uns nichts vor: Große Auftraggeber werden ihre Marktmacht nutzen und die neuen Fristen ausnutzen", schätzt Scheler, selbst Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens, ein. "Unsere Betriebe müssen die Materialkosten, die Löhne, die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge vorfinanzieren. Und sie werden dann länger auf ihr Geld warten müssen", so Scheler.
 

Forderung nach Fortbestehen der 30-Tage-Regelung

Die Handwerkskammer zu Leipzig fordert die Bundesregierung auf, die entsprechende Formulierung in der Neufassung des BGB zu verändern und sicherzustellen, dass die 30-Tage-Regelung der Regelfall bleibt. Der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ist entsprechend anzupassen.

Pressemitteilung vom 25. März 2014

wolter-dr. andrea-web2023 Marco Kitzing

Dr. Andrea Wolter

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