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Archivbeitrag | Newsletter 2014ELStAM-Leitfaden "Wechsel der Arbeitgebersteuernummer"

Durch die Einführung des elektronischen Verfahrens ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ist die bisherige Lohnsteuerkarte überflüssig geworden.

Probleme im ELStAM-Praxisbetrieb

Weil sich in der betrieblichen Anwendung des ELStAM-Verfahrens jedoch einige Probleme herausstellten, hat die Finanzverwaltung Im März 2014 einen Leitfaden veröffentlicht, der sich schwerpunktmäßig mit dem Wechsel der Steuernummer von Arbeitgebern befasst.

Handlungserfordernisse für den Arbeitgeber

Im Vorfeld wurde nämlich kommuniziert, dass in einem solchen Fall keine Handlungserfordernisse für den Arbeitgeber entstehen. Die Finanzverwaltung hat nun eingestanden, dass diese Grundaussage teilweise falsch ist, denn nach einem Wechsel der Steuernummer ist eine An-, Ab- oder Ummeldung für mindestens einen Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber erforderlich. Bei besonderen Wechselkonstellationen sind sogar eine Abmeldung aller Arbeitnehmer und deren erneute Anmeldung erforderlich.

Schrittfolgen für den Wechsel der Arbeitgebersteuernummer

Auf Drängen der Wirtschaftsverbände hat die Finanzverwaltung nun im neuen Leitfaden die notwendigen Schrittfolgen beim Wechsel der Arbeitgebersteuernummer beschrieben.

Der Leitfaden zum Thema "Leitfaden zum Steuernummernwechsel und zu Aktenabgaben im ELStAM-Verfahren" steht unter www.elster.de zum Abruf bereit.

Newsletter 05/2014 vom 3. April 2014

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