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Archivbeitrag | Newsletter 2014Förderung für die Erneuerung von Beleuchtungsanlagen

Alte Anlagen durch hocheffiziente Anlagen zu ersetzen, bringt Betrieben bares Geld und stärkt im Wett­bewerb.

Mindestinvestitionsvolumen auf 2.000 Euro gesenkt

Zum 1. Januar 2014 ist eine modifizierte Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft getreten, denn diese Technologien gehören oft zu den größten Energiefressern im Unternehmen. Über die Richtlinie können Unternehmen Zuschüsse erhalten, wenn sie in moderne und energieeffiziente Technologien investieren.

Das Förderprogramm "Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand" ist nun besonders für kleine und mittlere Unternehmen von Interesse, denn sie müssen "nur" noch 2.000 statt 5.000 Euro investiert, um zu profitieren.

Nur 2014: Zuschüsse für Umrüstung der Beleuchtungssysteme auf LED-Technik

Eine 30-prozentige Förderung gibt es beispielsweise für Einzelmaßnahmen wie die Erneuerung elektrischer Motoren und Antriebe, für Pumpen, Druckluftsysteme, raumlufttechnische Anlagen sowie für Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung.

Außerdem werden in diesem Jahr Investitionen in die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik unterstützt. Abhängig von den Rahmenbedingungen, dürften sich insbesondere bei der Erneuerung der Beleuchtung durch LED-Technik die Investitionskosten schon nach eineinhalb bis zwei Jahren amortisieren.

Nähere Informationen zur Förderung von Querschnittstechnologien gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de > Energie > Querschnittstechnologien.

Außerdem beraten die Mitarbeiter des Umwelt- und Transferzentrums der Handwerkskammer zu Leipzig zu allen Themen der betrieblichen Energieeffizienz und der Energiekostensenkung.

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Sven Börjesson

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