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Zahlungsverkehr: Der SEPA-Countdown läuft!

Obwohl jedes Unternehmen betroffen ist, haben viele Chefs das Thema "SEPA" bislang auf die lange Bank geschoben.

Aber jetzt muss trotz der neuerlichen Fristverlängerung gehandelt werden, wenn man im Unternehmen die Umstellung auf den einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum noch rechtzeitig vor dem 1. August 2014 schaffen will, denn dann läuft im Zahlungsverkehr definitiv nichts mehr ohne IBAN und BIC.

Nicht SEPA-fähig = nicht zahlungsfähig?

Unternehmen, die nicht auf das SEPA-Datenformat sowie die Nutzung von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) umgestellt haben, drohen dann Liquiditätsengpässe und Zusatzkosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen. Leidtragende sind nicht nur die Firmen selbst, sondern auch Geschäftspartner, Beschäftigte und nicht zuletzt die Kunden.

Eine Erklärung der beiden Nummern offenbart, dass sich gar nicht so viel geändert hat. Die IBAN ist die Nummer, um die sich zukünftig hauptsächlich alles dreht. Sie ist die internationale Bankkontonummer und besteht aus mehreren Teilen:

DE53860956040300044190
ISO-Ländercode
(zweistellig)
Prüfziffer
(zweistellig)
Bankleitzahl
(achtstellig)
Kontonummer
(zehnstellig)

 

Als BIC bezeichnet man die Zahlenkombination, mit der man Kreditinstitute weltweit eindeutig identifizieren kann.

GENODEF1LVB
Bank-Code
(vierstellig)
Ländercode
(zweistellig)
Ortscodierung
(zweistellig)
Filiale
(dreistellig)

 

Beispiel

AltNeu
Kontonummer:
Bankleitzahl:
300044190
860 956 04
IBAN:
BIC:
DE53 8609 5604 0300 0441 90
GENODEF1LVB

 

Für Unternehmen, die sich noch unsicher fühlen oder nähere Informationen zu den speziellen Anforderungen im Lastschriftverkehr mit Kunden benötigen, steht die Abteilung Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer gern Rede und Antwort. Ansprechpartnerin ist Anett Fritzsche.

fritzsche-anett-web2023 Marco Kitzing

Anett Fritzsche

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

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Tel. 0341 2188-238

Fax 0341 2188-25238

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