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Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes

Wer den Spitzenausgleich für die Strom- und Energiesteuer für 2013 beantragen möchte, muss noch in diesem Jahr aktiv werden!

Mit der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vom 31. Juli 2013 wurde für Unternehmen des produzierenden Gewerbes der Spitzenausgleich für die Strom- und Energiesteuer neu geregelt. Die Gewährung des Spitzenausgleichs ist seit dem Jahr 2013 an die Einführung eines Energiemanagementsystems geknüpft. Kleine und mittlere Unternehmen können alternativ auch ein schrittweise einzuführendes Energieaudit oder ein alternatives System wählen.

Der Spitzenausgleich für das Jahr 2013 kann bis 31. Dezember 2014 beim Zollamt beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass bereits in diesem Jahr mit der Einführung eines Energiemanagementsystems begonnen wird. Dies ist durch Nachweise zu belegen, die einem Umweltgutachter oder einer akkreditierten Zulassungsstelle bis spätestens 31. Dezember 2013 zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Eine Förderung ist über die Energieberatung Mittelstand der KfW möglich.

Im November 2013 fand eine thematische Informationsveranstaltung im Leipziger Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, statt (Veranstaltungsdownloads und nähere Informationen).


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Sven Börjesson

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