Zuschüsse für Energieberatungen in Unternehmen
Energieeinsparung gewinnt immer mehr an Bedeutung, um den ständig steigenden Energiepreisen entgegenwirken zu können. Betroffen davon sind alle Unternehmen, insbesondere aber solche, die am Betriebsstandort energieintensiv produzieren müssen.
Nachfolger des Sonderfonds "Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen" ist nun die Initiative "Energieeffizienz im Mittelstand" zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in KMU. Aufgelegt wurde das Förderprogramm vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Förderung von Beratungen und Investitionen
Unternehmen können in den Genuss einer Beratungsförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und einer Investitionsförderung in Form zinsgünstiger Kredite kommen.
Energieberatung Mittelstand
Neu im Vergleich zum Vorgängerprogramm ist, dass die jährlichen Energiekosten mehr als 5.000 Euro betragen müssen, damit Unternehmen über die Initiative "Energieeffizienz im Mittelstand" gefördert werden können. Relevent ist hierbei die Summe der jährlichen Netto-Energiekosten am zu untersuchenden Standort gemäß der letzten Energiekostenabrechnung der einzelnen Energieträger (Strom, Brennstoffe, Fernwärme etc.).
Konditionen
Im Rahmen der Energieberatung werden Zuschüsse für eine Initialberatung in Höhe von 80 Prozent (maximal 1.280 Euro) und/oder für eine Detailberatung in Höhe von 60 Prozent (maximal 4.800 Euro) gewährt.
Inhalt der Beratungen
Im Ergebnis der Initialberatung soll sich der Unternehmer einen Überblick über bestehende energetische Mängel, mögliche Energieeinsparmaßnahmen und gegebenenfalls entsprechende Fördermöglichkeiten verschaffen. Die längere Detailberatung dient dazu, durch eine vertiefende Energieanalyse einen konkreten Maßnahmeplan zu erarbeiten.
Ablauf der Energieberatung
- Regionalpartner auswählen
Regionalpartner, dazu gehört auch die Handwerkskammer zu Leipzig, können unter www.rp-suche.de gefunden werden.
- Antrag stellen
Antragsformulare stehen unter http://energie-beratung.kfw.de bereit. Die ausgedruckten Formulare sind zu unterschreiben und beim Regionalpartner einzureichen.
- Berater auswählen
Berater findet man unter www.kfw-beraterboerse.de.
- Beratungsvertrag abschließen
Damit müssen Unternehmer bis zur Erteilung der Zusage durch die KfW warten.
- Beratung durchführen lassen
Beratungszeitraum für eine Initialberatung beträgt 3 Monate, für eine Detailberatung 8 Monate ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Inhalt und Ergebnis der Beratung ist in einem schriftlichen Abschlussbericht (von der KfW vorgegeben) niederzuschreiben und der Geschäftsleitung vorzustellen.
- Abrechnungsunterlagen einreichen
Eine Kopie der Gesamtrechnung des Beraters sowie der Abschlussbericht ist beim Regionalpartner bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Beratungszeitraumes einreichen.
- Zuschuss erhalten
Der Zuschuss wird überwiesen. Eine Abtretung des Zuschusses an den Berater ist (künftig) ausgeschlossen.
Die Handwerkskammer ist Regionalpartner der KfW und begleitet die Beratung von der Antragstellung bis hin zur Abrechnung für Mitgliedsbetriebe im Kammerbezirk Leipzig. Ansprechpartnerin ist Christiane Hoffmann vom Umwelt- und Transferzentrum unter Telefon: 034383 612-25.
Weiterführende Links
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