Ausbildungsbonus
Zum 1. Juli 2008 trat das Gesetz zum Ausbildungsbonus in Kraft. Das Gesetz regelt den Zuschuss für die zusätzliche betriebliche Ausbildung besonders förderungsbedürftiger Auszubildender.
Der Ausbildungsbonus wird an Betriebe gezahlt, die Altbewerbern (Jugendliche, die bereits seit einem Jahr oder länger auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind) einen zusätzlichen Ausbildungsplatz anbieten. Förderfähig sind jugendliche Altbewerber ohne Schulabschluss, mit Sonder- oder Hauptschulabschluss beziehungsweise sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche.
Gegebenenfalls können auch Betriebe, die Jugendliche, die ihren Ausbildungsplatz wegen Betriebsschließung oder Insolvenz des Betriebes verlieren, sowie im Einzelfall Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss oder höherem Schulabschluss, zusätzlich einstellen, eine Förderung erhalten. Grundsätzlich gilt: Der Bonus muss vor Beginn der Ausbildung beantragt werden.
Ihr erster Ansprechpartner ist der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer 01801 664466.