Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum
Ziel der Förderung ist es, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann zu unterstützen (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom 22. Mai 2007).
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum mit dem Ziel, eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzubauen, die dauerhaft dem Haupterwerb der Existenzgründerin dient.
Zuwendungsempfängerinnen
Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Unternehmen aufbauen oder fortführen wollen.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen sind nur förderfähig, wenn das Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens 25.000 Euro nicht übersteigt.
- Unternehmenssicherungen werden nur gefördert, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren besteht und mit der Sicherung eine Unternehmens- oder Geschäftsfelderweiterung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist.
- Existenzgründerinnen oder Unternehmerinnen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, können nicht gefördert werden. Gleiches gilt für Antragstellerinnen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird einmalig gewährt. Sie beträgt maximal 5.000 Euro und maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungen für Existenzgründung und Unternehmenssicherung desselben Unternehmens können im Abstand von mindestens zwei Jahren je einmal gewährt werden.
Zuwendungsfähig sind
- Sachausgaben einschließlich Ausgaben für Werbemaßnahmen,
- Investitionsausgaben.
Nicht zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für Bildungs- und Beratungsleistungen (Möglichkeit der Nutzung anderer Förderprogramme),
- Ausgaben für Kraftfahrzeuge.
Verfahren
Anträge, die Maßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2008 betreffen, sind wie folgt bei der Regionaldirektion Leipzig zu stellen:
- 1. August bis 31.Oktober für das erste Halbjahr (1. Januar bis 30. Juni) des Folgejahres
- 1. Februar bis 30. April für das zweite Halbjahr (1. Juli bis 31. Dezember) des laufenden Jahres
Einzureichende Unterlagen
- Antrag,
- Unternehmenskonzept, bei Unternehmenssicherungen das Unternehmenssicherungskonzept,
- Rentabilitätsvorschau für drei Jahre,
- Finanzierungsplan und Kapitalbedarfsplanung,
- Konkurrenz- und Kundenpotentialanalyse,
- Externes Gutachten der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder berufsständischen Kammer zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit,
- bei Unternehmenssicherungen zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung der vergangenen zwei Jahre.
Die Antragsunterlagen sind abrufbar im Internet unter: www.ldl.sachsen.de; Service, Formulare/Merkblätter; Buchstabe C.
Seite aktualisiert am 15. Januar 2013, online seit 07. April 2009
Seite empfehlen
- Ausbildung
- Wege ins Handwerk
- Für Lehrlinge
- Für Ausbildungsbetriebe
- Ausländische Bildungsabschlüsse
- Projekte
- Bildungszentren
- Weiterbildung
- Weiterbildungsberatung
- Der Weg zum Meister
- Weiterbildungskurse
- Förderung
- Meisterprüfung
- Fortbildungsprüfungen
- Projekte
- Bildungszentren
- Beratung
- Ausbildung
- Ausländische Bildungsabschlüsse
- Außenwirtschaft
- Beratungstage
- Betriebswirtschaft
- Denkmalpflege
- Existenzgründung
- Fachkräftebörse
- Innovation und Technologie
- Internet und Neue Medien
- Messen
- Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
- Recht
- Standortfragen
- Technik
- Umwelt und Energie
- Weiterbildung
- Handwerk regional
- Das Handwerk
- Daten, Zahlen, Fakten
- Fachkräftebörse
- Handwerksorganisation
- Konjunktur
- Standortfragen



