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Betrieblicher Versicherungsschutz

Gerade in Zeiten der Gründung und Festigung eines Unternehmens spielt der betriebliche Versicherungsschutz eine sehr wichtige Rolle für Ihr Unternehmen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Kapitaldecke in der Regel meist nicht groß genug ist, um Schäden zum Beispiel an der Betriebseinrichtung oder am Betriebsgebäude ohne weiteres selbst zahlen zu können. 

Insofern kann Ihnen fehlender oder mangelnder Versicherungsschutz zum Verhängnis werden. Vor Ihrer Entscheidung, bestimmte betriebliche Versicherungen abzuschließen, sollten Sie folgenden Grundsatz beachten: Versichern Sie zuerst die Risiken, bei denen ein Schaden die größten finanziellen Folgen für Ihr Unternehmen haben kann. Dann sichern Sie sich gegen Risiken ab, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Schäden am höchsten scheint.

Da die Prämienunterschiede mitunter beträchtlich sind, ist es durchaus sinnvoll, Prämien auf der Suche nach einem günstigen Versicherer zu vergleichen. Wichtig ist dabei, unbedingt schriftliche Angebote einzuholen, um auch die Leistungsfähigkeit des Angebots im Rahmen der eigenen Möglichkeiten prüfen zu können. Folgende Versicherungen sollten Sie entsprechend der Notwendigkeit abschließen:

1. Betriebshaftpflichtversicherung

Schäden gegenüber Dritten werden durch diese Versicherung abgedeckt. Sie zahlt bei Schadenersatzansprüchen Dritter, zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Besuchern und Mitarbeitern.

2. Feuerversicherung

Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz entstanden sind, werden durch die Feuerversicherung reguliert. Das betrifft Schäden am Gebäude und am Inhalt.

3. Einbruchdiebstahlversicherung

Hier werden Schäden erstattet, die durch Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung von versicherten Sachen durch Diebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch entstanden sind.

4. Leitungswasserversicherung

Die Kosten für Sachschäden, die durch austretendes Wasser aus Wasserleitungen oder Wasser- beziehungsweise Heizungsanlagen entstehen, werden erstattet.

5. Sturmversicherung

Sie kommt für Sachschäden an Gebäuden und beweglichen Sachen auf, die sich auf dem versicherten Grundstück befinden.

6. Glasversicherung

Die Glasversicherung erstreckt sich auf Schäden, die durch das Zerbrechen von fertig eingesetzten Glasscheiben entstehen.

7. Betriebsunterbrechungsversicherung

Feuer, Maschinen-, EDV- und Telefonausfall, Montage- und Transportschäden sowie Personalausfall können den gesamten Betrieb lahm legen. Solange keine Erträge erwirtschaftet werden können, kommt die BU-Versicherung bis zum Wiederaufbau des Betriebes für die laufenden Kosten, wie Löhne, Gehälter, Mieten und Zinsen usw. auf.

8. Kfz-Haftpflichtversicherung

Sie kommt für alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen auf, die der Fahrer gegenüber Dritten verursacht hat. Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die Teil- und Vollkaskoversicherung gedeckt, auch dann, wenn der Versicherte den Unfall selbst verschuldet hat.

9. Firmenrechtsschutzversicherung

Diese übernimmt im Schadensfall die Anwalts- und Gerichtskosten. Möglich sind hier vor allem der Arbeitsrechtsschutz, der Sozialrechtsschutz, der Strafrechtsschutz sowie der Kraftfahrzeugrechtsschutz.

10. Forderungsausfallversicherung

Forderungsausfälle aus Warenlieferungen, Werkleistungen und Dienstleistungen werden bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers abgesichert.
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